Änderungen 2025 für Fuhrparks im Überblick

Was sich 2025 für Fuhrparks ändert
Besteuerung, THG, Maut und mehr

2025 erwarten Flottenmanager und (Dienstwagen-) Fahrer zahlreiche Änderungen. Etwa bei Dienstwagenbesteuerung, CO2-Maut, GEIG-Vorschriften, THG-Quote und vieles mehr. Ein Überblick.

Besteuerung, THG, Maut und mehr
Foto: Ackun_GettyImages@viaCanva

2025 bringt zahlreiche Neuerungen, die für Fuhrparkmanager und Dienstwagenfahrer relevant sind. Von der Aktualisierung der Dienstwagenbesteuerung bis hin zur Erhöhung der CO2-Steuer und neuen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur: Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf Flotten und Unternehmen.

Dienstwagenbesteuerung

Die Privatnutzung von Dienstwagen wird in Deutschland nach dem Fahrzeug-Bruttopreis besteuert. Dabei wird bei Verbrennern ein Prozent des Bruttopreises als Bemessungsgrundlage angesetzt. Elektrofahrzeuge werden mit nur 0,25 Prozent angesetzt, solange der Bruttolistenpreis 70.000 Euro nicht übersteigt. Ab 2025 soll diese Preisgrenze auf 95.000 Euro erhöht werden, was hochpreisigen Elektrofahrzeugen zugutekommen würde. Diese Maßnahme könnte die Attraktivität von Elektro-Dienstwagen weiter steigern. Allerdings bleibt die Umsetzung dieser Regelung aufgrund der politischen Unsicherheiten durch die Neuwahlen im Februar 2025 fraglich.

GEIG: Neue Anforderungen für Ladeinfrastruktur

Ab Januar 2025 tritt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, dass Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt vorweisen müssen. Bei großen Renovierungen oder Neubauten steigen die Anforderungen: Jeder fünfte Stellplatz muss mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt installiert werden. Ziel ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur deutlich voranzutreiben und die Elektromobilität zu fördern. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren Strafen von bis zu 10.000 Euro. Eine frühzeitige Planung und Umsetzung sind daher entscheidend, um diese Herausforderungen zu meistern.

Steigende Spritkosten

Zum 1. Januar wird 2025 die CO2-Steuer weiter angehoben, wodurch sich die Spritpreise an den Tankstellen erhöhen. Der CO2-Preis steigt 2025 von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne, was sich auf die Kraftstoffpreise auswirkt. Der Mineralölkonzern TotalEnergies geht von einem Preisanstieg von etwa 4,3 Cent für einen Liter Benzin und 4,7 Cent für einen Liter Diesel aus. In den genannten Preisen ist die Mehrwertsteuer von 19 Prozent noch nicht enthalten. Ein Jahr später soll sich der Preis durch die Versteigerung von begrenzt verfügbaren CO₂-Zertifikaten bilden – in einem Korridor zwischen 55 bis 65 Euro je Tonne. 2025 würde Benzin 15,7 Cent und Diesel rund 17,3 Cent mehr pro Liter kosten, als das ohne die Abgabe der Fall wäre.

Steigende Versicherungskosten

Darüber hinaus rechnen Experten mit steigenden Beiträgen für die Kfz-Versicherung, mit denen die Preisanstiege bei Ersatzteilen und Werkstattkosten weitergeben werden. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivos sind Kfz-Versicherungen im Schnitt aktuell 24 Prozent teurer als im Vorjahr, die Analysten gehen von weiteren Prämienanpassungen nach oben aus.

Führerscheinumtausch: Papierdokumente werden 2025 ersetzt

Der Papierführerschein wird nach dem Jahreswechsel zur absoluten Seltenheit. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Jahrgänge ab 1971 das alte Dokument gegen einen neuen Scheckkartenführerschein eingetauscht haben. Danach dürften nur noch die vor 1953 Geborenen die Papiervariante nutzen. Sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zur Umstellung auf fälschungssichere Führerscheine.

THG-Quote ändert sich

Ab 2025 werden THG-Quoten ausschließlich für das jeweilige Jahr anerkannt und können nicht mehr in Folgejahre übertragen werden. Diese Neuerung zielt darauf ab, den Lenkungseffekt des Systems zu stärken und den Markt für THG-Quoten zu stabilisieren. Für Unternehmen bedeutet dies eine genauere Kalkulation und strategische Planung im Umgang mit Emissionsrechten. Hintergrund der Regelung ist, Übererfüllungen und damit verbundene Preisverfälle zu vermeiden, die in der Vergangenheit den Markt für THG-Quoten belastet haben.

Fahrverbote sollen europaweit gelten

Im Rahmen des „Paketes zur Straßenverkehrssicherheit“ hat der Europäische Rat Regeln zur europaweiten Geltung von Führerscheinmaßnahmen vorgeschlagen. Im Kern sollen die Mitgliedsstaaten Fahrverbote von mindestens drei Monaten digital gegenseitig melden und anerkennen. In Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament sollen die neuen Vorschriften im kommenden Jahr zusammen mit der aktualisierten Führerscheinrichtlinie verabschiedet werden.

Flottengrenzwerte: Strengere EU-Vorgaben

Die EU senkt ab 2025 die CO2-Grenzwerte für Flotten. Pkw dürfen im Durchschnitt nur noch 93,6 g/km statt bisher 115 g/km ausstoßen, während leichte Nutzfahrzeuge einen Grenzwert von 154 g/km einhalten müssen. Hersteller, die diese Werte überschreiten, riskieren hohe Geldbußen. Für Unternehmen bedeutet dies eine stärkere Fokussierung auf emissionsarme Fahrzeuge.

CO2-Maut: Kosten und Vorteile für E-Lkw

Die Mautbefreiung für E-Lkw endet am 31. Dezember 2025. Ab 2026 fällt die Maut für Elektro-Lkw jedoch geringer aus als für Diesel-Lkw. Unternehmen, die emissionsfreie Nutzfahrzeuge einsetzen, profitieren von niedrigeren Betriebskosten und einer verbesserten ESG-Bewertung.

Deutschlandticket wird teurer: 58 Euro

Das Flatrate-Ticket für den Nah- und Regionalverkehr soll statt 49 ab Januar monatlich 58 Euro kosten. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden. Auch der Preis des vergünstigten Tickets für Studierende soll zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro steigen. Die Länder haben zudem die Möglichkeit, eigenständig weitere Ermäßigungen, etwa für Auszubildende, Schüler oder Sozialtickets, anzubieten.

Neue Bahnverbindungen und frühere Buchungsmöglichkeiten

Zugtickets lassen sich jetzt bis zu 12 Monate im Voraus kaufen – inklusive der nationalen Sparpreise, die jetzt schon beispielsweise für die Sommerferien gebucht werden können. Außerdem bietet die DB aufgrund erhöhter Nachfrage mehr internationale Zugfahrten an, wie die tägliche ICE-Direktverbindung von Berlin nach Paris, die auch in Frankfurt Süd hält. Innerhalb Deutschlands baut die DB ihr Angebot an Sprinter-Zügen und umsteigefreien ICE-Direktverbindungen weiter aus, wie zwischen Berlin und Frankfurt (Main). Im ICE-Sprinter-Netz verspricht die Bahn eine zusätzliche Zeitersparnis, zwischen Berlin und München von bis zu 45 Minuten.

Reisende nach Großbritannien brauchen ab April eine Einreisegenehmigung

Die britische Regierung verlangt schrittweise das Vorliegen einer Einreisegenehmigung für Reisende aus der EU. Deutsche Staatsbürger benötigen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Sie kostet 10 Pfund (12 Euro) und kann digital beantragt werden, zum Beispiel über die UK ETA App und soll innerhalb von drei Tagen vorliegen. Die Regelung gilt für alle privaten und geschäftlichen Reisen nach England, Schottland, Wales oder Nordirland.

Vignettenkosten in Österreich und der Schweiz steigen

Der Preis für die österreichische Autobahn-Vignette steigt um 7,7 Prozent und liegt jetzt für Pkw bei 103,80 Euro (Jahresvignette), 31,10 Euro (zwei Monate), 12,40 Euro (10 Tage) und 9,30 Euro (ein Tag).

Die Autobahn-Vignette für die Schweiz kostet 40 Franken (ca. 43 Euro) und ist vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026 gültig.

Frankreich: Mit dem Free-Flow-System ("Flux-libre") ersetzt Frankreich seine Mautstationen. Ab Dezember 2024 gilt dies auch auf der A13/A14 zwischen Paris und Caen. Weitere Strecken sollen 2025 folgen. Beim Free-Flow-System wird das Kennzeichen automatisch erfasst, die Maut muss innerhalb von 72 Stunden beglichen werden – online, am Automaten oder im Shop. Praktisch für Vielfahrer: die Mautbox, die Beträge direkt abbucht. Verpasst man die Frist, drohen Strafen bis zu 375 Euro.

HU-Plakette und neue Vorschriften für Hauptuntersuchungen

Wer eine orange HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, für dessen Fahrzeug steht 2025 die Hauptuntersuchung an. Die Farbe zeigt von weitem sichtbar an, dass die Prüfung fällig ist. In welchem Monat wird durch die obenstehende Zahl angegeben. Wird der Termin mehr als zwei Monate überschritten, drohen bei einer Polizeikontrolle Bußgelder. Außerdem steigen die Kosten für die dann ausführlichere Untersuchung.

Winterreifenpflicht: Nur noch Reifen mit "Alpine"-Symbol erlaubt

Bereits seit Oktober ist die Übergangsfrist für Winterreifen mit dem M+S-Zeichen abgelaufen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem "Alpine"-Symbol, einem stilisierten Berggipfel mit Schneeflocke, aufgezogen sein. Autofahrer, die dann Modelle mit der "M+S"-Kennzeichnung montiert haben, müssen mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. 

Neue Gasprüfpflicht für Wohnmobile ab Mitte 2025

Ab Mitte 2025 müssen Halter von Wohnmobilen oder -wagen, deren Fahrzeug mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet ist, alle zwei Jahre verpflichtend eine Gasprüfung durchführen; sie ist unabhängig von der HU. Geregelt ist das in dem neuen § 60 der StVZO. Einen anerkannten Sachkundigen finden Camper beispielsweise unter gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de. Das Bußgeld bei Nichtbeachtung der Prüffristen liegt zwischen 15 und 60 Euro.

Motorräder: Neue Euro-5+-Norm ab Januar 2025

Ab 1. Januar 2025 gilt für Motorräder die neue Abgasnorm Euro 5+; dann können nur noch Neufahrzeuge zugelassen werden, die mindestens dieser Norm entsprechen.