Unfall auf Fahrt zur Tankstelle Wegeunfall nur, wenn Tanken nötig

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Wer auf dem Weg zur Arbeit an der Tankstelle stoppt, tut das auf eigenes Risiko. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur in Ausnahmefällen.

Wer beim Tanken auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat, ist in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Laut ARAG-Rechtsschutzversicherung handelt es sich nur um einem sogenannten Wegeunfall, wenn das Tanken unbedingt nötig gewesen ist, um die Arbeitsstätte zu erreichen. In anderen Fällen pausiert der Versicherungsschutz, bis der Versicherte wieder auf seiner üblichen Route ist. Allerdings wird er auch nur dann wieder aktiv, wenn die Unterbrechung nicht länger als zwei Stunden gedauert hat. Entsprechendes gilt für andere Unterbrechungen des Arbeitswegs, etwa für Einkäufe.