Abgeschleppter Pkw Auto beschädigt - was tun?

Abgeschleppt Foto: fotolia / Bernard Girardin

Wer abgeschleppt wird, muss Beschädigungen am Dienstwagen nicht hinnehmen. Wie aber lässt sich nachweisen, dass das Fahrzeug zuvor keine Macken hatte?

Behindertenparkplätze, absolute Halteverbote, Grundstückseinfahrten und Rettungswege sind das falsche Terrain, um den Dienstwagen zu parken. Allerdings sind happige Abschlepp­gebühren und ein dickes Knöllchen das kleinere Problem, wenn sich beim Abholen herausstellt, dass der Wagen nun Kratzer oder Dellen hat. "Der Fahrer hat das Recht auf eine beschädigungsfreie Rückgabe seines Fahrzeugs. Bei Blessuren am Dienstwagen ist in der Regel das Abschleppunternehmen der richtige Ansprechpartner. Dabei spielt es keine Rolle, ob Polizei, Ordnungsamt oder ein Grundstückseigen­tümer den Auftrag zum Abschleppen erteilt haben", erklärt der Verkehrsrechtler Henrik Momberger von der Kanzlei Momberger und Niersbach.

Knifflig wird die Sache, wenn sich der Abschleppunternehmer auf den Standpunkt stellt, dass er mit dem Schaden nichts zu tun hat. Die Beweislast liegt dann beim Fahrer und seinem Arbeitgeber. Wie aber lässt sich plausibel nachweisen, dass der Fahrer den Dienstwagen ohne Beschädigungen abgestellt hat? "Ein Argument könnte sein, dass der Dienstwagennutzer sein Fahrzeug von Berufs wegen besser kennt als ein Privatmann", sagt Fachanwalt Momberger. "Vielleicht sieht der Überlassungsvertrag für den Dienstwagen vor, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug regelmäßig auf Schäden kontrollieren muss? War das Fahrzeug erst in der Inspektion oder der UVV? Liegen die entsprechenden ­Termine nahe beim Zeitpunkt des Ab­schleppens, können das zumindest Indizien sein, die die Aussage des Fahrers untermauern", so Momberger.

Beweisfotos beim Ordnungsamt oder der Polizei einfordern

Goldene Regel für Fuhrparkleiter: Wer beizeiten reagiert, verbessert seine Chancen auf eine Lösung des Dilemmas. Professionelle Abschleppunternehmen dokumentieren den Status der Fahrzeuge vor dem Abschleppen. Auch Polizei und Ordnungsamt machen häufig Fotos vor Ort. In beiden Fällen kann sich ein Anruf lohnen, um Abschleppunternehmen und Polizei um Einsicht in die Bilder zu bitten. Dabei beugt eine zeitnahe Anfrage dem Risiko vor, dass Daten und Bilder gelöscht werden. Ebenfalls sinnvoll kann es sein, das abschleppende Fahrzeug zu identifizieren. "Fragen Sie nach dem Kennzeichen. Die Firmen haben häufig mehrere Fahrzeuge mit unterschiedlichen Systemen und Equipment im Einsatz. Besteht ein Zusammenhang zwischen Schaden und ­Abschleppvorgang, ist es hilfreich, das fragliche Fahrzeug zu kennen", erklärt Henrik Momberger.

Der Fachanwalt rät auch dazu, bei einer Schadenhöhe von voraussichtlich über 700 Euro einen unabhängigen Gutachter einzuschalten, der das beschädigte Fahrzeug dann genau unter die Lupe nimmt. Geht der Einspruch gegen das Abschleppunternehmen vor Gericht, stehen die Chancen für einen günstigen Ausgang fifty-fifty. "Unterm Strich stellt die Beweispflicht des Arbeitgebers ein Handicap dar", räumt Momberger ein. Sein Tipp: Da bei einer juristischen Auseinandersetzung schnell einige Tausend Euro Kosten zusammenkommen, ist eine sorgfältige Prüfung der Fakten unverzichtbar.

Abgeschleppt

So handeln Sie richtig

Schäden sollten Sie sofort beim Abschleppunternehmen anzeigen. Nehmen Sie den Schaden gemeinsam mit einem Verantwortlichen auf. Fordern Sie ein Schadenformular und markieren Sie die Schadenstelle. Notieren Sie den Namen Ihres Ansprechpartners und die Adresse des Abschleppunternehmens. Je genauer Sie den Schaden am Dienstwagen dokumentieren, desto besser. Fotografieren Sie die fraglichen Stellen.