Steuer Bund plant Sonderabschreibung für Elektroautos

Kia Soul EV E-Auto Elektroauto laden Stecker Foto: Kia

Der Bund plant eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im betrieblichen Bereich. Das Gesetz soll noch 2015 in Kraft treten.

Betriebliche Investitionen in Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen sollen durch eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gefördert werden. Diese Sonderabschreibung kann neben der linearen Absetzung für Abnutzung in Anspruch genommen werden. Das ist insbesondere für Flottenbetreiber interessant, da die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur Höhe von zwei Dritteln im Investitionsjahr gewinnmindernd berücksichtigt werden.

Gestaffelte Abschreibung

Für Investitionen im Jahr 2015 soll die Höhe der Sonderabschreibung 50 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Für Investitionen in den folgenden Jahren soll die Sonderabschreibung um je zehn Prozentpunkte sinken, betrüge jedoch mindestens 20 Prozent (2018 und 2019). Diese Staffelung sorge für erhöhte Investitionsanreize in den ersten Jahren.

Begünstigte Wirtschaftsgüter gemäß dem Entwurf sind reine Elektrofahrzeuge, aber auch Plug-in Hybride, Pkw mit Range-Extender sowie Ladevorrichtungen hierfür. Die Wirtschaftsgüter müssen neu sein und zum Anlagevermögen des Unternehmens gehören. Als weitere Voraussetzung müssen die mechanischen oder elektrochemischen Speicher dieser Fahrzeuge extern aufladbar sein.

Zusätzlich soll eine neue Steuerbefreiung in den § 3 Einkommensteuergesetz aufgenommen werden. Demnach könnte das kostenlose oder verbilligte Aufladen der oben genannten Fahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei behandelt werden. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz ohne weitere Änderungen noch 2015 in Kraft treten wird