Firmenauto Dekra: Abwrackprämie hat ihre Tücken

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Wer beim Neuwagenkauf die Abwrackprämie in Anspruch nehmen will, muss sein Fahrzeug unbedingt über einen zertifizierten Altfahrzeug-Verwerter entsorgen, rät der Prüfkonzern Dekra. Denn nur wer einen Verwertungsnachweis für sein Altfahrzeug vorweisen könne, kann beim Neuwagenkauf mit der Umweltprämie rechnen. "Viele Interessierte wissen nicht, dass die Abwrackprämie darauf beruht, dass man diese Bescheinigung vorlegen kann", sagt Lothar Weihofen, Geschäftsführer von Dekra Certification in Stuttgart. Das Fahrzeug einfach zum nächsten Schrottplatz zu bringen, genüge nicht, um die Prämie zu erlangen. Den Verwertungsnachweis nach Paragraf 15 der Zulassungsverordnung dürften nur zertifizierte Altfahrzeug-Verwerter ausstellen, nicht automatisch jeder Schrotthändler. Die Verwerter müssten bestimmte Auflagen gemäß der Verordnung erfüllen, um an das Zertifikat zu gelangen. Sie werden zudem von einer Organisation wie Dekra periodisch überprüft. Diese anerkannten Betriebe erkennt man an der Zertifizierungs-Urkunde des Prüfunternehmens. Auf Nummer sicher gehen die Autofahrer laut Dekra auch, wenn sie ihr altes Fahrzeug über ein Autohaus oder eine Werkstatt entsorgen, die als Annahmestelle für Altfahrzeuge anerkannt ist. Der Kfz-Händler oder die Werkstatt leite dort für die Kunden die Altfahrzeuge an einen Verwerter weiter. Die Betriebe führen ein Zertifikat als "anerkannte Annahmestelle gemäß Altfahrzeug-Verordnung". Eine Liste der anerkannten Annahmestellen und Verwerter findet sich bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) unter www.altfahrzeugstelle.de.