Fußgänger Im Dunkeln muss niemand helle Kleidung tragen

Fußgänger bei Nacht Foto: Fotolia

Autofahrer müssen überall mit dunkel gekleideten Fußgängern rechnen und entsprechend bremsbereit sein.

In dunkler Kleidung bei schlechtem Wetter die Straße überqueren kann gefährlich sein. Fahrlässig ist es nicht, solange man die Fahrbahn an der richtigen Stelle überquert. So geschehen einem Fußgänger, der die Straße bei Grün kreuzte und dabei von einem Auto erfasst wurde. Die Richter des OLG München störten sich nicht daran, dass er sehr dunkel gekleidet war. Sie gaben dem Autofahrer die volle Schuld. Ein Mitverschulden wegen der Farbe der Kleidung sei in der Rechtsprechung bisher nur angenommen worden, wenn Fußgänger die Straße nicht ordnungs­gemäß queren. Oder wenn sie nicht auf den Verkehr achten oder nicht den kürzesten Weg wählen.