Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, verliert unter Umständen die Fahrerlaubnis. Allerdings erst ab einer bestimmten Schadenshöhe.
Welche Strafe bei Unfallflucht droht, hängt auch von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Das Landgericht Hamburg hat die Grenze für den sogenannten „bedeutenden Sachschaden“ angesichts Inflation und steigender Reparaturkosten nun höher angesetzt als üblich.
War bisher ab einem Schaden von 1.500 Euro brutto der Entzug der Fahrerlaubnis üblich, legten die Richter das Limit nun auf 1.800 Euro. In dem verhandelten Fall ging es um Reparaturkosten in Höhe von 1.600 Euro brutto. Die unfallflüchtige Fahrerin durfte ihre Fahrerlaubnis daher behalten. (Az.: 612 Qs 75/23)