Recht: Parkplatzsuche in der Einbahnstraße Rückwärtsfahren verboten

Einbahnstraße 2023 Foto: Teka77@via Canva

Eine Einbahnstraße darf nur in einer Richtung befahren werden. Das BGH sieht lediglich zwei legale Fälle.

Das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist verboten. Dabei gibt es lediglich zwei eng definierte Ausnahmen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin in einer Einbahnstraße zurückgesetzt, um ein Fahrzeug aus einer Parklücke zu lassen, die sie anschließend selbst nutzen wollte. Dabei stieß sie mit einem anderen Autofahrer zusammen, der rückwärts aus einer Grundstückseinfahrt fuhr.

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Im Fokus: die Haftungsverteilung

Vor Gericht ging es nun um die Frage der Haftungsverteilung. Die erste Instanz sah eine Mitschuld bei dem Autofahrer – er hätte bei der Ausfahrt damit rechnen müssen, dass ein Auto die Einbahnstraßen in falscher Richtung befährt. Das Zurücksetzen der Autofahrerin bewertete es als eine zulässige Behelfsmaßnahme. Der BGH sieht das anders und kassierte das Urteil der Vorinstanz, die nun neu verhandeln muss. Grundsätzlich gibt es demnach nur zwei Situationen, in denen das Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße gerechtfertigt ist: Zum einen das unmittelbare Rückwärtseinparken in eine Parklücke, zum anderen das Rückwärtsausfahren aus einem Grundstück. (Az.: VI ZR 287/22)