Kfz-Versicherung Fuhrparks Schluss mit dem Versicherungschaos

Büro 2022 Foto: Adobe/ Billion Photos

Ihre Firmenwagen sind einzeln und zu unterschiedlichen Konditionen versichert? Dann wird’s Zeit für eine Flottenversicherung aus einer Hand. Die spart Zeit und Kosten.

Zeit ist Geld, davon ist Peter Leibssle überzeugt. Sein Unternehmen im südniedersächsischen ­Kreiensen/Greene renoviert Fachwerkhäuser, und die Kunden stehen Schlange. Weniger nostalgisch geht es beim Kostenmanagement zu. Nach der Endlosregulierung eines Blitzschadens zog der Unternehmer die Konsequenzen, wechselte die Assekuranz und stieg mit seinem Fuhrpark erstmals auf eine Flottenpolice um. Alle fünf Kleintransporter, drei Anhänger, ein Pkw, ein Wohnmobil und vier Motorräder sind nun in einem einzigen Vertrag untergebracht. Steuerlich werde natürlich klar zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden, doch die Flottenpolice sei im Handling megapraktisch.

Beim Flottentarif kommen alle Fahrzeuge in einen individuell für das Unternehmen angepassten Versicherungstopf. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für Fremdschäden als Pflicht sowie Kasko-, Fahrer- oder Pannenschutz als Kür. Ein Vorteil eines solchen Rahmenvertrags: Kommt ein neuer Firmenwagen dazu, besteht sofortige Deckung, ohne dass das Flottenmanagement vorher den Versicherer informieren muss.

Einen kleinen Wermutstropfen gibt’s trotzdem: Die Prämie hängt von der Schadenquote ab. Oder anders gesagt: Je weniger Schäden die Mitarbeiter verursachen, desto weniger Prämie muss das Unternehmen bezahlen. Die Schadenquote errechnet sich aus dem Schadenaufwand der Vergangenheit, meist der letzten drei Jahre. Idealerweise beträgt der null, die Belegschaft war also unfallfrei unterwegs. Da dürfte dann ein ordentlicher Nachlass möglich sein.

BMW 3er Touring 2021 Foto: Achim Hartmann
Wichtiger Zusatz: Fahrerschutzversicherung. Die steht für Gesundheitsschäden bei einem selbst verschuldeten Unfall ein.

Den Bonus können Fuhrparkbesitzer aber auch in höhere Leistungen investieren, etwa die Eigenschadendeckung. Aber auch der Schutz bei Betriebs-, Brems- und Bruchschäden lässt sich dann oft kostenlos dazubuchen.

Mit einem Rahmenvertrag werden alle Fahrzeuge in eine einheitliche Beitragsklasse eingestuft. Auch die unterschiedliche Einstufung in Schadenfreiheitsklassen entfällt. Die Prämienkalkulation basiert schlicht auf einer durchschnittlichen Rabattklasse. Ob Sport- oder Kleinwagen, jedes Fahrzeug kostet gleich viel, die sogenannte Stückprämie. Motorisierung oder Ausstattung spielen keine Rolle.

Wer den Flottentarif abschließt, muss weder Fahrleistung noch Nutzerkreis angeben. Der Sammelvertrag sorgt für eine unbürokratische Verwaltung. Neue Fahrzeuge können online in die Flottenpolice aufgenommen werden. Gezahlt wird über eine Sammelabrechnung.

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Die Versicherungsbeiträge der Flottenpolice sind in der Regel günstiger als bei Einzelverträgen. Allerdings erhält die Schadenverhütung einen deutlich höheren Stellenwert. Denn steigt die Schadenquote, werden am Ende des Jahres alle Fahrzeuge hochgestuft. Wegen der großen Ersparnis gegenüber Einzelverträgen lohnt sich der Flottentarif meist trotzdem.

Für kleine Fuhrparks – in der Regel ab drei Pkw – kann ein Kleinflottentarif abgeschlossen werden. Auch hier gilt in der Regel ein einheitlicher Beitragssatz für alle Firmenautos. Gleichzeitig kann aber der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt für jedes Fahrzeug im Hintergrund fortgeführt werden. Eine Rückkehr in Einzelverträge ist somit möglich.

Ab zehn Fahrzeugen bieten die Versicherer Großflottentarife an. Auch sie fallen unter eine Sammelpolice. Großflottenkonzepte haben in der Regel eine noch höhere Flexibilität. So können Großschäden ab einer bestimmten Summe gekappt werden und fließen dann nicht in die jährliche Schadenquote ein. In der Haftpflichtversicherung ist bei sehr großen Flotten ebenfalls eine Selbstbeteiligung möglich. Zudem unterstützen die Versicherer die Kunden in der Regel mit einem Schadenmanagement. Über ein zeitnahes digitales Schadenreporting kann der Flottenchef so seine Schadenquote regelmäßig kontrollieren. Angeboten werden in Großflottentarifen auch sogenannte Gewinnmodelle. Fallen wenig Schäden an, zahlen die Versicherer einen Teil der Prämien zurück.

Bauunternehmen Leibssle jedenfalls hat von seiner Flottenversicherung profitiert. Kosten und Papierkram haben sich spürbar verringert, und die gewonnene Zeit kann er für seine Kunden einsetzen.

Flottenversicherung: die wichtigen Leistungen

Schutz bei Eigenschaden: Kollisionen zwischen eigenen Firmenfahrzeugen außerhalb des Betriebsgeländes sind versichert. Der Schutz kann aufs Betriebsgelände erweitert werden.

Tierschutz: Gute Bedingungen schützen bei Kollisionen mit allen Tieren und bezahlen auch bei Tierbissschäden und ihren Folgen (Marderschaden).

Grobe Fahrlässigkeit: Versicherer verzichtet auf Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit. Aber nicht bei Alkohol- oder Drogenfahrten oder wenn ein Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Werkstatt-Tarif: Rabatt, wenn die Flotte in Partnerwerkstätten des Versicherers repariert wird.
Betriebs-, Brems- und Bruchschäden: Deckt alle Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben. Ersatz gibt es zudem, wenn ein Fahrzeug falsch bedient wurde.

Lückenschutz für Leasingfahrzeuge: Die Gap-­Deckung schließt bei Totalschaden oder Diebstahl eines Leasingfahrzeugs die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restleasingwert, der für das geleaste Fahrzeug noch zu zahlen ist.

Personen-Vollkaskoschutz: Die Fahrerschutz-Versicherung (FSV) leistet für Personenschaden des Fahrers nach selbst verschuldetem Unfall. Zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Privatfahrten mit Firmenwagen nicht zuständig ist. Eine gute FSV leistet auch für Schmerzensgeld.

Mehrwertversicherung: Flottentarife sollten bauliche Veränderungen am Fahrzeug und Sonderausstattungen ohne Zuschlag absichern.
E-Schutz-Baustein: bessere Deckung für Elektrofahrzeuge in der Kasko. Sichert Akkuschäden oder Schäden durch einen Ladevorgang ab.
Dauerversicherungs-Bestätigung: Fahrzeughalter benötigen die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB), um ein Fahrzeug anzumelden. Für größere Flotten bieten die Assekuranzen eine Dauerversicherungs-Bestätigung (Dauer-eVB) an. So kann jedes neue Auto sofort zugelassen werden.