Ob auf Geschäftsreise oder Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen – viele Fahrerinnen und Fahrer hoffen, mit Blitzer-Apps oder Radarwarnern Bußgelder zu vermeiden. Doch während der Fahrt dürfen diese Helfer in Deutschland nicht genutzt werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. In der Schweiz gelten noch strengere Regeln: Dort kann bei bestimmten Warngeräten bereits das Mitführen im Fahrzeug geahndet werden.
So warnen OOONO, Apps und Radarwarner
Blitzer-Apps greifen auf GPS-Daten und Datenbanken mit bekannten oder von Nutzern gemeldeten Messstellen zu. Sie funktionieren meist gut bei stationären Blitzern, weniger zuverlässig bei mobilen Kontrollen. Geräte wie der OOONO Co-Driver gleichen ebenfalls die aktuelle Position mit gespeicherten Standorten und Meldungen anderer Nutzer ab.
Klassische Radarwarner arbeiten anders: Sie versuchen, Radar- oder Lasermessungen technisch zu erkennen. Für die rechtliche Bewertung ist jedoch nicht entscheidend, wie zuverlässig ein System arbeitet. Maßgeblich ist, ob es dazu bestimmt ist, vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen oder diese zu stören.
Deutschland verbietet die Nutzung während der Fahrt
Nach Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrzeugführende kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören soll. Das betrifft insbesondere klassische Radarwarngeräte.
Bei Smartphones und Navigationsgeräten mit mehreren Funktionen ist dagegen nicht das gesamte Gerät verboten. Unzulässig ist die Nutzung der Blitzerwarnfunktion während der Fahrt. Das bloße Installieren einer entsprechenden App auf dem Smartphone stellt daher nicht automatisch einen Verstoß dar. Entscheidend ist, ob die Warnfunktion während der Fahrt verwendet wird. Reine Radarwarngeräte dürfen hingegen nicht betriebsbereit im Fahrzeug mitgeführt werden. Auch bei Geräten wie OOONO kommt es darauf an, welche Funktionen aktiviert sind und wie das Gerät eingesetzt wird.
Auch die Beifahrer-App kann Folgen haben
Der Griff zum Smartphone der Beifahrerin oder des Beifahrers bietet keinen sicheren Ausweg. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte ein Bußgeld gegen einen Fahrer, der sich von einer auf dem Beifahrer-Handy laufenden Blitzer-App warnen ließ.
Entscheidend war, dass der Fahrer die Warnfunktion bewusst für seine Fahrt nutzte. Wird eine entsprechende App lediglich von einem Mitfahrenden verwendet, ohne dass der Fahrer davon weiß oder profitiert, liegt nicht automatisch ein eigener Verstoß vor. Duldet oder nutzt er die Warnungen jedoch bewusst, können ihm die Folgen zugerechnet werden.
Warum Radiowarnungen trotzdem erlaubt sind
Blitzerhinweise im Radio bleiben zulässig. Die Meldungen dürfen auch konkrete Kontrollstellen nennen. Das gesetzliche Verbot richtet sich gegen den Einsatz automatisierter technischer Warnfunktionen durch den Fahrzeugführer und nicht gegen Verkehrsinformationen im Rundfunk. Auch Hinweise anderer Verkehrsteilnehmer sind grundsätzlich erlaubt. Wer vor einer Kontrolle gewarnt wird, ohne selbst ein verbotenes Gerät oder eine entsprechende App zu nutzen, verstößt allein dadurch nicht gegen die Straßenverkehrsordnung.
In der Schweiz kann schon das Mitführen reichen
Deutlich strenger ist die Rechtslage in der Schweiz. Dort können nicht nur die Nutzung, sondern auch Einfuhr, Einbau, Verkauf und Mitführen bestimmter Radarwarngeräte verboten sein. Das kann grundsätzlich auch Geräte wie den OOONO Co-Driver betreffen, wenn sie als System zur Warnung vor Verkehrskontrollen eingestuft werden.
Es genügt daher möglicherweise nicht, das Gerät auszuschalten oder im Handschuhfach zu verstauen. Wer mit einem solchen Warner über die Schweizer Grenze fährt, riskiert eine Buße. Einen festen, für alle Fälle geltenden Betrag gibt es nicht. Die Höhe wird im jeweiligen Verfahren festgelegt.
Buße, Einziehung und Vernichtung drohen
Neben einer Geldbuße können die Schweizer Behörden das Gerät sicherstellen. Ein Gericht kann zudem die Einziehung und Vernichtung anordnen. In schwereren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.
Zusätzliche Konsequenzen können drohen, wenn ein verbotenes Gerät bei der Einreise nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet wird. Das Risiko beschränkt sich damit nicht auf eine Verkehrskontrolle während der Fahrt, sondern beginnt bereits beim Grenzübertritt. Auch Warnfunktionen in Smartphones und Navigationsgeräten sollten vor der Einreise deaktiviert werden. Je nach Ausgestaltung und Nutzung können ebenfalls Sanktionen drohen.
Vor der Schweizer Grenze muss OOONO aus dem Auto
Wer mit einem Firmen- oder Privatwagen ins Ausland fährt, sollte die jeweiligen Landesregeln vor der Abreise prüfen. Die Vorschriften unterscheiden sich deutlich und können über das deutsche Nutzungsverbot hinausgehen.
Für Fahrten in die Schweiz ist die sicherste Lösung, ein Gerät wie OOONO gar nicht erst mitzunehmen. Ausschalten oder Verstauen schützt nicht zuverlässig vor Konsequenzen, wenn bereits das Mitführen verboten ist. Blitzerwarnfunktionen auf Smartphone oder Navigationsgerät sollten vollständig deaktiviert werden.








