Autourlauber müssen im Ausland mit ungewohnten Regeln rechnen. In Österreich etwa mit einer besonderen Unfallmeldegebühr.
Wer bei einem Verkehrsunfall in Österreich die Polizei ruft, muss unter Umständen "Blaulichtsteuer" zahlen. Darauf weist der Automobilclub ACE hin. Die Meldegebühr in Höhe von 36 Euro wird fällig, wenn die Beamten zu einem Unfall mit reinem Blechschaden ausrücken müssen, obwohl ein Datenaustausch zwischen den Beteiligten möglich gewesen wäre. Wer sich die Gebühr sparen will und nicht auf die Polizei angewiesen ist, etwa weil beispielsweise Dienst- oder Mietwagenvorgabe das fordern, regelt die Angelegenheit selbst.
Zahlen muss in der Regel zunächst derjenige, der die Polizei gerufen hat. Letztlich begleicht aber die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten. Verlangt auch der andere Unfallbeteiligte eine Ausfertigung des Unfallprotokolls, zahlt er ebenfalls 36 Euro.