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Umfrage zu Fahrassistenten Was tun, wenn das Auto selbst fährt?

Foto: Audi

Eine Umfrage zeigt, dass Assistenzsyteme von deutschen Autofahrern gewünscht sind. Sollte das Auto alleine fahren können, wollen die Fahrer am liebsten schlafen.

Der deutsche Autofahrer ist bereit, sein Lenkrad aus der Hand zu geben. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Allianz-Versicherung zeigt, dass 60 bis 70 Prozent der Deutschen den Assistenzsystemen wie automatische Notbremse, Abstandsregel-Tempomat oder Spurhalteassistent vertrauen. Beim Parkassistenten sind es sogar rund 80 Prozent.

Gerade die letzte Zahl zeigt, wie stark der Faktor Gewöhnung für die Akzeptanz der Technik ist. Denn in den Fahrzeugen von einem Drittel der Befragten ist ein Parkassistent bereits eingebaut. Das zweithäufigste Assistenzsystem, der Notbremsassistent, kommt aber gerade einmal in 16 Prozent der Autos zum Einsatz. Mehr als die Hälfte der Deutschen haben sogar noch überhaupt keinen Fahrassistenten in ihrem Auto.

Dennoch würden die meisten Befragten dem höchsten Ausbaustand dieser Technik sogar seelenruhig ihr Leben anvertrauen. 62 Prozent wünschen sich auf Langstreckenfahrten ein voll autonom fahrendes Auto. Und wenn sie so Fahrzeug hätten, würde mehr als die Hälfte der Befragten die gewonnene Zeit an Bord zum Entspannen, aus dem Fenster schauen oder schlafen nutzen. Mediennutzung und Essen folgen in der Beliebtheit. Immerhin 40 Prozent der voll autonom Fahrenden würden die gewonnene Zeit zum Arbeiten nutzen.

Die Mehrheit rechnet damit, dass sich in den kommenden zehn Jahren die  autonome Technik auf deutschen Straßen durchsetzt. Rund ein Drittel der Befragten steht der Technik aber noch skeptisch bis ablehnend gegenüber - meist aus Angst, dass die Autos Fehler machen und der Fahrer nicht mehr eingreifen kann.

Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz-Versicherung, mahnt denn auch eine klare Regelung an, wer im Zweifel für solche Unfälle haftet: "Wir werden beim Kunden keine Akzeptanz für hochautomatisiert fahrende Fahrzeuge erhalten, wenn ein Unfallopfer seine Ansprüche bei einem Technikversagen direkt beim Hersteller durchsetzen muss.“