Privatnutzung Elektroauto Doch Kein Steuervorteil für E-Autos

Smart, Diestwagen, E-Auto, Tanken, Ladesäule Foto: Hersteller

Was haben Dienstwagensteuer und Ehegattensplitting für Homo-Ehen gemeinsam? Auf den ersten Blick nichts. Allerdings ist das Ehegattensplitting einer der Gründe, warum das Jahressteuergesetz 2013 keine Mehrheit im Bundesrat fand. Und da es das Jahressteuergesetz nur im Paket gibt, bedeutet diese Ablehnung gleichzeitig das Aus für Steuerentlastungen für Dienstwagenfahrer von E-Autos.

Ursprünglich war geplant, die pauschale Steuer für den geldwerten Vorteil um die zusätzlichen Kosten für die Batterie zu mindern. Nun scheint es, dass der Entwurf noch eine Chance hat: »Die Regierung hat die Begünstigung von E-Autos erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht«, sagt Carsten Kräher, Steuerberater bei Ecovis. Neu ist die Änderung durch das Verkehrssteueränderungsgesetz. Danach sind nicht mehr nur Elektroautos für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, sondern auch Fahrzeuge aller anderen Klassen, vorausgesetzt, diese werden rein elektrisch angetrieben.