Unfallflucht Einkaufswagen ist kein Auto

Einkaufswagen, Parkplatz, Fotolia Foto: Fotolia

Einkaufswagen sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Deshalb kann man nach einem durch sie verursachten Schaden auch keine Fahrerflucht begehen. Das berichtet die Deutsche Anwaltshotline.

Diese auf den ersten Blick kurios anmutende Entscheidung hat das Landesgericht Düsseldorf getroffen (AZ: 29 Ns 3/11). Im vorliegenden Fall war der Betroffene gerade mit dem Ausladen eines seiner zwei Einkaufswagen beschäftigt, als der andere Wagen sich selbstständig machte und gegen einen in einer gegenüberliegenden Parklücke abgestellten Alfa Romeo rollte.

Der Mann holte sich den Ausreißer daraufhin einfach zurück und brauste davon, obwohl er den Aufprall und wohl auch den später mit 1.496,78 Euro taxierten Schaden wahrgenommen hatte. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn später wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einem dreimonatigen Fahrverbot.

Das Landesgericht widersprach diesem Urteil, weil der Tatbestand der Fahrerflucht das unerlaubte Entfernen vom Ort des Geschehens nach einem Verkehrsunfall voraussetze. Dabei müssten sich die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben. Dazu müsse sich jedoch bei dem Crash wenigstens einer der Beteiligten mittels eines Fahrzeugs fortbewegt haben. Die Bewegung des Einkaufswagens allein reiche nicht aus.