Firmenauto Unfallmeldegebühr in Österreich fällig

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Rufen Unfallbeteiligte in Österreich bei einer Kollision mit Belchschaden die Polizei hinzu, können sie jetzt zur Kasse gebeten werden. Einer Mitteilung des ADAC zufolge muss in diesem Fall die so genannte Blaulichtsteuer gezahlt werden - sie beträgt 35 Euro. Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden entfällt die Gebühr. Auch wenn sich ein Beteiligter weigert, seine Identität Preis zu geben oder keine Fahrzeugpapiere mit sich führt, kann die Polizei kein Geld verlangen. Das gilt ebenso bei Fahrerflucht oder wenn ein parkendes Auto angefahren wird. Meldet ein Zeuge einen Wildunfall, muss er auch nichts berappen. Bei Unfällen mit Personenschaden gilt allerdings Meldepflicht. Verstöße dagegen werden nach Angaben des Automobilclubs mit bis zu 2.180 Euro geahndet. Der ADAC empfiehlt Unfallbeteiligten sich telefonisch bei der österreichischen Polizei zu erkundigen, ob im Einzelfall eine Blaulichtsteuer anfällt.

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