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Immissionsschutz-Verordnung Gas geben für die Ökobilanz

Foto: Thomas Küppers

Erdgas wird in der neuen Immissionsschutzverordnung als Treibhausgasminderer anerkannt.

Bisher konnten Mineralölunternehmen nur mit biologischen Kraftstoffen ihre Ökobilanz aufbessern. Vor allem Biogas ist da für bessere Treib­hausgasquoten beliebt. Städtisch betriebene Erdgastankstellen bieten oft Biogas an, um neben dem Kraftstoffverkauf eine weitere Einnahmequelle zu haben. Denn mit den Quoten für ökologischen Kraftstoff darf gehandelt werden. Gastankstellenbetreiber können also Mineralölunternehmen zu einer besseren Ökobilanz verhelfen. Zukünftig werden emissionsarme Kraftstoffe wie beispielsweise Erdgas eine größere Rolle bei dem Quotenhandel einnehmen.
Denn auch fossiles Erdgas verbrennt sauberer als herkömmlicher Diesel oder Benzin. Daher dürfen Mineralölunternehmen ihre Verpflichtungen zur Emissionsverminderung nun auch mit komprimiertem (CNG) oder flüssigem Erdgas (LNG) erfüllen.

Davon erhofft sich Initiative Zukunft Erdgas einen Aufschwung beim Aufbau neuer Gastankstellen. "Die neue Verordnung eröffnet neue Erlösmöglichkeiten für die Betreiber von Erdgastankstellen", sagt Michael Schaarschmidt von der Initiative. 

So könnte die derzeitige Zahl von etwa 900 CNG-Tankstellen bald ansteigen. Eine vom VW-Konzern gestartete Offensive in Kooperation mit Energiepartnern will bis 2025 über 2.000 CNG-Tankstellen in Deutschland schaffen.