THG-Prämie beim Dienstwagen: Wer versteuert was?

Steuern und THG-Quote beim Elektro-Dienstwagen
Firma oder Fahrer: Wer kassiert, wer versteuert?

Beim Dienstwagen steht die THG-Prämie meist der Firma zu. Mit ihrer Bestätigung darf aber auch der Fahrer die Quote verkaufen. Dann ist das Geld für ihn Arbeitslohn und läuft über die Lohnabrechnung.

Firma oder Fahrer: Wer kassiert, wer versteuert?
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Wer ein reines Elektroauto hält, kann die eingesparten Treibhausgase über die sogenannte THG-Quote verkaufen. Privatleute müssen das Geld nicht versteuern. Das hat das Bundesfinanzministerium bereits 2022 klargestellt. Bei Firmenwagen sieht es anders aus: Hier ist die Prämie grundsätzlich eine Betriebseinnahme.

Die Firma kassiert, abzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer

Entscheidend ist, wer im Fahrzeugschein als Halter steht. Beim klassischen Dienstwagen ist das das Unternehmen. Dann steht die Prämie auch dem Unternehmen zu, und für den Mitarbeiter ändert sich steuerlich nichts. Das Unternehmen muss die Prämie aber versteuern. Sie erhöht den Gewinn, und dazu kommt die Umsatzsteuer: Die Finanzverwaltung sieht im Verkauf der Quote eine unternehmerische Leistung. Von der Prämie gehen also 19 Prozent Umsatzsteuer ab.

Kassiert der Fahrer, wird die Prämie zu Arbeitslohn

Es kann aber auch passieren, dass der Mitarbeiter die Prämie erhält. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber ihm eine Bestätigung ausstellt, mit der er die Quote selbst verkaufen darf. Oder im eher seltenen Fall, dass der Mitarbeiter selbst als Halter des Firmenwagens eingetragen ist.

Dann ist die Prämie laut Bundesfinanzministerium steuerpflichtiger Arbeitslohn. Und das hat praktische Folgen: Der Mitarbeiter muss die Zahlung seinem Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber muss sie als sogenannten Arbeitslohn von dritter Seite in der Lohnabrechnung erfassen und Lohnsteuer abführen.

Mit Fahrtenbuch versteuert der Fahrer weniger

Anders sieht es aus, wenn der Fahrer ein Fahrtenbuch führt. Dann werden alle Kosten des Autos in einem Jahr zusammengerechnet, also Leasing, Strom, Versicherung und Wartung. Davon muss der Fahrer den Teil als Lohn versteuern, der auf seine Privatfahrten entfällt. Fährt er zum Beispiel 30 Prozent privat, versteuert er 30 Prozent der Kosten.

Die THG-Prämie wird von diesen Kosten abgezogen. Das Auto wird also rechnerisch billiger, und damit sinkt auch der Betrag, den der Fahrer versteuern muss. Das gilt laut Finanzverwaltung auch dann, wenn die Firma das Geld bekommt und nicht der Fahrer.

Einen ähnlichen Effekt gibt es bei der sogenannten Kostendeckelung. Sie greift, wenn die Pauschale höher wäre als das, was das Auto tatsächlich kostet. Dann muss der Fahrer höchstens die tatsächlichen Kosten versteuern, und auch diese sinken durch die Prämie.

Aus 2.400 werden 2.310 Euro geldwerter Vorteil

Ein Elektro-Dienstwagen kostet im Jahr 8.000 Euro. Laut Fahrtenbuch fährt der Mitarbeiter 30 Prozent privat. Das macht 2.400 Euro geldwerten Vorteil.

Bekommt das Unternehmen 300 Euro aus der THG-Quote, sinken die Gesamtkosten auf 7.700 Euro. Der Privatanteil liegt dann nur noch bei 2.310 Euro.

Beim einzelnen Auto ist das nicht viel. Bei großen Flotten und über mehrere Jahre summiert es sich aber. Wie hoch die Prämie ausfällt, schwankt allerdings: 2026 zahlen die Anbieter meist zwischen 200 und 390 Euro. Für 2027 steigt zwar die gesetzliche Quote. Trotzdem rechnen viele Marktbeobachter damit, dass die Prämien für E-Autos eher sinken, weil noch ein Überschuss aus den Vorjahren auf dem Markt liegt.

Bei 0,25 Prozent Pauschale verpufft der Effekt

Wer die Privatnutzung pauschal versteuert, hat von der Prämie keinen Steuervorteil. Hier zählt der Bruttolistenpreis und nicht, was das Auto tatsächlich kostet. Bei reinen E-Autos werden monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises angesetzt, ab einem Listenpreis von über 100.000 Euro sind es 0,5 Prozent. Daran ändert die THG-Prämie nichts. Eine Ausnahme ist nur die Kostendeckelung.