Mietwagen Bedingungen im Ausland

MIetwagen, Ausland Foto: Fotolia

Mietwagen gibt es in jedem Land, oft gelten auch die Rahmenverträge – nur unter geänderten Bedingungen

Egal, ob Madrid, Paris oder Budapest, mit einem deutschen Rahmenabkommen wird man am Mietwagenschalter auch dort bevorzugt behandelt. Preferred-Kunden von Avis beispielsweiseübernehmen innerhalb von drei Minuten an etwa 500 Stationen in zehn europäischen Ländern ihre Fahrzeugschlüssel. Trotzdem: »Ein Rahmenvertrag für Firmenkunden gilt grundsätzlich erst einmal nur für Deutschland«, betont Thomas Wandel, Director Corporate Sales von Avis.Deshalb bietet Avis auf Wunsch auch internationale Tarife an.

Wunschfahrzeug in Deutschland buchen

Doch, was ist mit den Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nur sporadisch ins Ausland schicken? In jedem Fall sollten Geschäftsreisende ihr Wunschfahrzeug bereits in Deutschland buchen. Das Internet erleichtert den Vergleich zwischen den Direktvermietern wie Europcar, Sixt oder Avis und Vermittlern wie Sunny Cars oder Car del Mar leicht. Doch nicht immer istder günstigste Anbieter im Zweifel auch der beste. Ein Blick in das Kleingedruckte der Vermieter, vor allem vieler lokaler Anbieter, sorgt für Klarheit. Stichwort: Deckungssumme bei einem Unfall. Was bezahlt die Versicherung, wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Vollkasko im Ausland ist empfehlenswert, obwohl auch dann kein hundertprozentiger Schutz besteht. Häufig verbieten es die Mietbedingungen, abseits von befestigten Straßen zu fahren. Schäden an der Ölwanne und am Unterboden sind daher meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Auf die Versicherung achten

Auch das Haftungsrisiko ist nicht zu unterschätzen. »Sitzen mehrere Kollegen in einem Fahrzeug, sollten bei einem Unfall alle Personenschäden gedeckelt sein«, sagt Volker Lempp, Justiziar beim Automobilclub ACE. Wollen sich die Fahrer abwechseln, sollte man auch dies bereits vorher klären und die Namen angeben. Sitzt bei einem Unfall jemand anderer alsder Mieter am Steuer, stellen sich die Versicherer quer. »Um Komplikationen imReiseland alleine aufgrund sprachlicher Barrieren zu vermeiden, sollten alle Detailsim Vorfeld geklärt sein«, sagt ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. Auch darf man sich nicht darauf verlassen, dass Mietwagen mit Winterreifenausgestattet sind. Bei einem Unfall auf Schnee oder Eis kann im Zweifel auch derFirmeninhaber haftbar gemacht werden. Vorbereitung ist alles: Müllenbach-Schlimme: »Länder-Merkblätter mit Infos zu Tempolimit, Maut oder ähnliches helfen vor Ort«. Der Mitarbeiter werde unbesorgter reisen, wenn er weiß, was er im Pannenfall zu tun hat. Nur wenn sich der Mitarbeiter gut betreut fühlt, vergisst er auch nicht, die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen zu lassen.

Darauf sollten Sie achten

Anmieten

Auto akribisch auf Schäden prüfen und Schäden dokumentieren lassen

  • Sind alle Papiere, Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten und Ersatzrad an Bord?

Auschecken

  • Auto vollgetankt zurückgeben. Im Ausland drohen sonst hohe Servicegebühren
  • Schadenfreiheit bestätigen lassen