Profitipps im Überblick 2012 bringt lange Lieferzeiten und teuren Sprit

Foto: H.-D. Seufert

Mit welchen Kraftstoffkosten müssen Unternehmen im nächsten Jahr rechnen? Steigender Verbrauch und die Endlichkeit der Ressource lassen derzeit die Ölpreise steigen.

Der Verbrauchsvorteil von Dieselfahrzeugen schwindet immer weiter dahin. Davon betroffen werden auch Klein- und Kompaktwagen sein, die wenig Einsparpotenzial haben. Nur große Dienstwagen mit neuer Technologie, die deutliche Einsparungen erzielen, werden in Zukunft dadurch einige Vorteile bringen, hinzu kommt ihr hoher Wiederverkaufswert. Bei einem Anteil von 25 Prozent Kraftstoffkosten an den Fuhrparkkosten können kleine Maßnahmen große finanzielle Wirkungen erzielen - so zum Beispiel vorausschauendes, spritsparendes Fahren, Incentives dafür oder Eco-Fahrertrainings für Mitarbeiter.

Sparsame Autos zu fahren ist der beste Weg, den Flottenverbrauch zu senken

Und natürlich sollte man sparsame Autos im Unternehmen fahren. Allerdings ist Autokauf derzeit Geduldsache, denn die Lieferzeiten belaufen sich für bestimmte Modelle teilweise auf 20 Wochen. Denn die deutsche und internationale Autoindustrie boomt. Für Fuhrparks bedeutet das: exakte Kalkulation von Neuanschaffungen. Fuhrparkverantwortliche sollten sich deshalb Leasingverträge oder Abschreibungsfristen rechtzeitig anschauen und Neuwagen- und Händlersuche sowie Kaufverhandlungen entsprechend frühzeitig starten. Wichtig: Auch nach Lieferfristen fragen! Ansonsten drohen Unterbesetzung des Fuhrparks, Umsatzeinbußen oder gar Auftragsverluste. Oder Mehrkosten für Mietfahrzeuge, um bestellte Poolfahrzeuge mit langen Lieferzeiten zu überbrücken.

Knappe Lieferzeiten können auch die Auswahl des benötigten Modells einschränken und die Wahl eines alternativen Modells kann deutliche Mehrkosten nach sich ziehen. Hier heißt es also: lange vorausplanen. Doch solche langfristigen Entscheidungen können Probleme mit sich bringen. Einerseits ist eine langfristige Festlegung auf ein bestimmtes Kfz-Modell wirtschaftlich vielfach sinnvoll, weil sie finanzielle Vorteile unter anderem durch Händlerrabatte oder niedrige Steuern bringt.

Ein mehr oder weniger kurzfristiger Wechsel der Poolfahrzeuge ist finanziell auch gar nicht durchführbar. In dieser Hinsicht ist für die Unternehmen aber eine seitens der Politik und Regierung gegebene Planungssicherheit notwendig. Diese kann unter anderem im Bestandsschutz älterer Fahrzeuge bestehen, die dann von Neuregelungen beispielsweise in der Besteuerung nicht betroffen sind.

Axel Schäfer, Geschäftsführer Bundesverband Fuhrparkmanagement

Fahrtenbuch in Excel wird nicht anerkannt

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist relativ aufwendig. Der BFH hat in mehreren Entscheidungen die Anforderungen präzisiert und festgelegt, dass auch die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen gewährleistet sein müssen. Hierzu ist das Fahrtenbuch nicht nur zeitnah und fortlaufend, sondern in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form zu führen, um nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen auszuschließen, beziehungsweise Einfügungen oder Veränderungen als solche erkennbar zu machen.

In einem aktuellen Fall (BFH-Beschluss  vom 12.7.2011) hatte der Kläger sein Fahrtenbuch in Excel erstellt und die zugrunde liegenden handschriftlichen Aufzeichnungen aufbewahrt. Zwar ist das Führen eines Fahrtenbuchs auch in elektronischer Form möglich, aber eben nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen technisch nicht möglich sind oder die Veränderungen in der Datei selbst dokumentiert und angezeigt werden.

Ein per MS Excel erstelltes Fahrtenbuch genügt nach Ansicht des BFH diesen Anforderungen nicht. Das gelte auch dann, wenn zusätzlich die zugrunde liegenden handschriftlichen Aufzeichnungen vorgelegt werden können, da auch in diesem Fall Manipulationen hinsichtlich der gefahrenen Kilometer nicht ausgeschlossen werden könnten.

Dirk Eichler, Steuerberater von Ecovis in Zittau

Die Tücken der Winterreifenpflicht

Seit Ende 2010 gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht, die gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung verankert wurde. Aber welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Fuhrparkleiter und Fahrer? Zunächst ist zu beachten, dass kein konkreter Zeitraum für die Winterreifenpflicht definiert wurde. So haben die Fahrzeughalter selbst zu entscheiden, wann sie die Reifen wechseln. Man muss den Wetterbericht also sehr genau verfolgen, um nicht von Schnee- und Eisglätte überrascht zu werden. Für den Fahrer eines Firmenwagen bedeutet dies: Er sollte prüfen, ob das Auto tatsächlich die richtigen Reifen hat. Bei einem Verstoß droht nämlich nicht dem Halter ein Bußgeld von 80 Euro, sondern dem Fahrer.

Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen sollte man besser gleich auf Winterreifen umrüsten. Denn im Schadenfall kann ein Verstoß unter Umständen sogar dazu führen, dass der Kaskoversicherer von der Zahlungspflicht befreit ist und sich der Haftpflichtversicherer auf Leistungsfreiheit bis zu 5.000 Euro beruft. Übrigens ist Winterreifen nicht gleich Winterreifen. Neben der ordnungsgemäßen Profiltiefe, die grundsätzlich jeder Reifen aufweisen muss, hat das Bundesverkehrsministerium klargestellt, dass auch M+S-Reifen sowie Ganzjahresreifen unter die Definition des Winterreifens fallen. Allerdings ist M+S kein geschützter Begriff, so dass hier der Halter in der Pflicht ist, ein wirklich wintertaugliches Fabrikat einzusetzen.

Christian Krumrey, Rechtsanwalt

Wie viele Leasinggesellschaften braucht man?

Mancher Fuhrparkleiter stellt sich die Frage, ob Leasing die Zusammenarbeit mit einem oder eher mit mehreren Dienstleistern zum wirtschaftlicheren Ergebnis führt. Bei der Entscheidung muss der Unternehmer die wesentlichen Einflussgrößen berücksichtigen: Für die Zusammenarbeit mit mehreren Gesellschaften spricht der Wettbewerb, der für jede einzelne Leasinganfrage unter den verschiedenen Anbietern besteht. Zum Tragen kommt jeweils das beste Angebot. Auf den Einzelleasingvertrag reduziert werden dadurch Einkaufsvorteile für das Unternehmen generiert. Wegen der ständigen Einzelanfragen bei mehreren Dienstleistern entsteht jedoch ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Faustformel: Ein Dienstleister mehr bedeutet mindestens eine Schnittstelle mehr.

Zudem sind Vertragsgespräche mit jedem Dienstleister zu führen, die auch durch einen vorgeschalteten Fuhrparkmanager nicht einzusparen sind. Einen einheitlichen Rahmenvertrag für alle umzusetzen ist ebenfalls unrealistisch, weil gerade komplexere Dienstwagenordnungen nicht mit den unterschiedlichen Vertragswerken der verschiedenen Leasinggeber in Einklang zu bringen sind. Erfahrungsgemäß werden schlanke, komplexe Lösungen nur mit einem Fuhrparkdienstleister kostenoptimal umgesetzt. Außerdem bleibt das Qualitäts- und Preisbewusstsein Ihres Dienstleisters dennoch auf hohem Niveau, wenn er bei regelmäßigen Ausschreibungen weiterhin einem gesunden Wettbewerb ausgesetzt wird. Noch ein Vorteil: Sie haben nur einen Ansprechpartner, was wiederum Zeit und damit Kosten spart.

Hasan Kivran, Geschäftsführer von Mobility Concept und Mitglied des VMF