Regeln für Radarfallen Blitzerfoto muss eindeutig sein

Foto: Götz Männchen

Wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig erkennbar ist, darf niemand bestraft werden. Das sagt unter anderem die Rechtsschutzversicherung ARAG.

Verkehrssünder müssen auf Blitzerfotos eindeutig zu erkennen sein. Ist die Qualität des Schnappschusses so schlecht, dass ein Sachverständiger den betroffenen Fahrer nur mit "hoher Wahrscheinlichkeit" auf dem Blitzerfoto erkennt, reicht das nach Angaben der Rechtsschutzversicherung ARAG nicht für eine Verurteilung.

Stattdessen muss die Identifikation mindestens mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" erfolgen, wie unter anderem das Oberlandesgericht Oldenburg geurteilt hat. (Az.: 2 Ss (Owi) 176/18)