Linienbusse an Haltestellen So verhalten sich Autofahrer richtig

Foto: HVV

Am stehenden Linienbus dürfen Autofahrer nur langsam vorbeifahren. Was das genau bedeutet und was es sonst noch zu beachten gilt?

An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Das gilt laut Rechtsanwälten der Kanzlei Voigt auch für den Gegenverkehr. Eine Bushaltestelle muss durch das amtliche Verkehrszeichen 224 gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich um ein grünes H auf gelben Grund mit einer grünen Umrandung.

Was "vorsichtiges Vorbeifahren" bedeutet

Unter vorsichtigem Vorbeifahren ist ein Passieren mit mäßiger, das heißt deutlich herabgesetzter Geschwindigkeit, gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zu verstehen. Wenn ein Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einer Haltestelle hält, ist dies eine Geschwindigkeit von maximal 10 km/h (Schrittgeschwindigkeit). Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

Zudem darf der Bus nur in einem solchen Abstand passiert werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Dies wird angenommen, wenn der seitliche Abstand mindestens zwei Meter beträgt.

Den Fahrgästen ist das Erreichen und Verlassen des Busses gefahrlos zu ermöglichen. Notfalls ist anzuhalten. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht eine gekennzeichnete Haltestelle anfährt oder verlässt. Beim Annähern darf der Bus nicht überholt werden und das Verlassen der Haltestelle ist ihm zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

Pflichten von Fußgängern und Fahrgästen

Insbesondere an Schulen halten sich im Bereich von Haltestellen oftmals Kinder auf der Fahrbahn auf. Dies kann am Gerangel um Plätze in der Warteschlange liegen oder daran, dass die Haltestelle die Masse der Schüler zu Stoßzeiten nicht aufnehmen kann. § 20 StVO besagt hier, dass Personen auf Gehwegen, Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel den Bus erwarten müssen. Fehlen solche Straßenteile, so müssen sie am Fahrbahnrand warten.

Angebliches Fehlverhalten an Bus- und Straßenbahnhaltestellen ist regelmäßig auch mit dem Eintrag von Punkten im Fahrerlaubnisregister verbunden. Wenn ein derartiges Verhalten vorgeworfen wird, sollte es keinesfalls widerspruchslos hingenommen, sondern anwaltlich überprüft werden, um unnötige Punkte zu vermeiden.