Unfall mit Firmenwagen Darf Polizei Fahrzeugdaten nutzen?

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Geschwindigkeit, Handynutzung, Position: Der Firmenwagen hortet jede Menge Daten. Nach einem Unfall können sie gegen den Fahrer verwendet werden. Hat man eine Chance, sich zu wehren?

Moderne Autos stecken voller intelligenter Technik. Die macht sie sicher und komfortabel. Doch es gibt eine Kehrseite der Medaille: Nach einem Unfall oder angeblichen Tempoverstoß können Daten den Täter automatisch überführen. So wird der Firmenwagen möglicherweise zum Verräter am eigenen Fahrer. Wie schnell das gehen kann, erlebte ein Tesla-Fahrer im September 2018 in Berlin. Wie "Der Tagesspiegel" berichtet, war er in einer 80er-Zone mit 197 km/h geblitzt worden. Per Gerichtsbeschluss wurde die Europazentrale von Tesla aufgefordert, die im Fahrzeug gespeicherten Daten herauszugeben. Das Ergebnis: Der Tesla hatte im Sekundentakt Position und Tempo an die Zentrale gefunkt. Laut dem "Tagesspiegel" konnte die Polizei so die gesamte Tour rekonstruieren und herausfinden, dass der Fahrer auf der tempobegrenzten Stadtautobahn bis zu 209 km/h schnell unterwegs war.

Rechtlich gibt es derzeit für Fahrer oder Flottenbetreiber wenige Chancen, sich gegen den Datenzugriff zu wehren. "Nach heutiger Gesetzeslage dürfen die Ermittlungsbehörden nach einem Unfall die Daten eines Fahrzeuges auslesen und beschlagnahmen", sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Damit wird der Autofahrer gläsern. Denn es gibt unzählige Daten, auf die Behörden im Ernstfall zugreifen könnten.

Der Grund: Ohne aktuelle Fahrdaten können Systeme wie ABS, Airbag oder Gurtstraffer gar nicht arbeiten. Im Ernstfall müssen sie zum richtigen Zeitpunkt auslösen, um den Fahrer zu schützen. Dafür müssen sie beispielsweise die Geschwindigkeit des Fahrzeuges kennen. Und die wird gespeichert.

Raser müssen wissen: Ihr Firmenwagen zeichnet alles auf.

Der Kfz-Sachverständige Johannes Priester weiß, wie schnell sich aus vielen Fahrzeugen und mobilen Geräten nach einem Unfall Daten auslesen lassen. "So kann man Fahrtstrecke, Geschwindigkeit und weitere Handlungen des Autofahrers sehr genau rekonstruieren." Man könne beispielsweise feststellen, ob zum Unfallzeitpunkt ein Datenstrom vom Smartphone ausging, der Fahrer also durchs Handy abgelenkt war. Für die Raser unter den Dienstwagenfahrern bedeutet der Zugriff auf die Technik künftig ein hohes Risiko, enttarnt zu werden.

Rechtlich ist der Zugriff durch Hersteller und Behörden meist abgesichert, weil der Kunde beim Kauf in der Regel zustimmt. Außerdem geben es die gesetzlichen Regelungen her, dass Daten beschlagnahmt werden, bestätigt Daniel Strunk, Sprecher des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (NRW). Laut Anwältin Mielchen wird der Betroffene aber trotzdem in seinem Recht eingeschränkt, weil er das Recht auf Zeugnisverweigerung verliert, wenn er eine Datenauswertung nicht verhindern kann. Doch selbst wenn das der Fall ist, müssen Autofahrer mit Problemen rechnen, beispielsweise wenn man eine Dashcam nach einem Unfall noch schnell löscht. "Das kann wegen Beweismittelvernichtung im Prozess negativ ausgelegt werden", sagt DAV-Anwalt Christian Funk. Laut dem Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht müssen sich sogar Fahrer vorsehen, die sich als Zeugen zu Verfügung stellen. Sie können künftig schneller mit einer falschen Aussage Pro­bleme bekommen, wenn die Daten den wahren Sachverhalt aufdecken.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert nun einen sogenannten Datentreuhänder. Er soll die externe Speicherung von Fahrzeugdaten datenschutzrechtlich und datensicherheitsrechtlich verantworten. Eine ähnliche Forderung erhebt auch die FDP, um die Datensouveränität von Autofahrern zu stärken. Bisher spielen die Autohersteller aber nicht mit. "In der Regel verweigern sie die Herausgabe der Daten", sagt Juristin Mielchen. Ob und wann sich die Rechtslage zugunsten der Autofahrer ändert, ist unbestimmt. Im Extremfall können die gesammelten Daten weitreichende Folgen für jeden Fahrer eines Firmenwagens haben. Werden sie nach einem Unfall rechtlich belangt, weil sie zu schnell gefahren sind, gefährdet das sogar ihren Arbeitsplatz.

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Anders sieht es bei nachträglich eingebauten Telematiksystemen aus. Denn das Unternehmen muss die Mitarbeiter über den Einsatz von GPS-Systemen informieren. Die Kollegen müssen wissen, weshalb das System eingesetzt wird und welche Daten es erfasst. Außerdem sollte der Fahrer auf Knopfdruck auf Privatfahrt umstellen können, damit Daten anonymisiert und nicht detailliert aufgezeichnet werden.

Trotzdem ist die moderne Technik für Datenschützer hochbrisant. "Kann das Unternehmen über Spritverbrauch, Beschleunigungs- und Bremsverhalten Rückschlüsse aufs Fahrverhalten ziehen oder gar ein Bewegungsprofil erstellen, bekommt Datenschutz eine ganz besonders Bedeutung", warnt Rechtsanwalt Lutz D. Fischer aus St. Augustin.

Werden wie bei Geolokalisierung üblich besonders umfangreiche persönliche Daten erhoben, verlangt das Datenrecht, die Risiken für den Fahrer hinsichtlich seiner Rechte und Freiheiten zu bewerten. "Dabei muss dargelegt werden, welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen", so Fischer. Zudem müsse die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenschutzeinschränkungen in Bezug auf den Zweck begründet werden. "Nutzt der Arbeitgeber IT-Systeme, die geeignet oder auch nur in der Lage sind, das Verhalten von Arbeitnehmern zu überwachen, hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht", erläutert Tim Wybitul von der Anwaltskanzlei Latham und Watkins. An einer Betriebsvereinbarung über die IT-­Systeme kommt man also nicht vorbei.

Telematik nachrüsten?

Telematiksysteme sind praktisch: Man übermittelt dem Fahrer Aufträge, ortet Fahrzeuge, zeichnet Strecken auf. Und wenn die Mitarbeiter wissen, dass ihr Fahrstil aufgezeichnet wird, sinkt die Schadenquote. Doch der Einsatz solcher Systeme sollte grundsätzlich mit dem Betriebsrat abgestimmt werden. Der hat ein gesetzliches Mitspracherecht. Je offener Unternehmen und Arbeitnehmervertreter miteinander umgehen, desto einfacher lässt sich Telematik im Fuhrpark implementieren.