Urteil Demolierung: Kasko zahlt nicht

Diebe gehen mit ihrem Diebesgut meist nicht zimplerlich um Foto: Fotolia

Jetzt heißt es Daumen drücken, denn nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs kann man nur hoffen, dass Fahrzeugdiebe Erfolg haben und ihre Beute auch mitnehmen. Imvorliegenden Fall demolierte ein Unbekannter aus Frust das Fahrzeug, das er stehlenwollte – weil es nicht geklappt hatte. Die Richter sahen allerdings keinen Zusammenhangzwischen Diebstahlabsicht und mutwilliger Zerstörung, weswegen die Teilkaskoversicherung nicht verpflichtet sei, für den angerichteten Schaden aufzukommen (Az.: IV ZR 248/08).