Winterreifenpflicht Jeder zehnte kennt Winterreifenpflicht nicht

Foto: A.T.U

Winterreifen sind bei Glätte, Schnee und Matsch seit knapp einem Jahr Pflicht. Jedem zehnten Autofahrer ist diese Vorschrift der Straßenverkehrsordnung allerdings unbekannt. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung von 1.000 Autofahrern zu Beginn des Monats hervor, die A.T.U, Deutschlands Marktführer im Kfz-Service, bei puls Marktforschung in Auftrag gegeben hatte.

Die Umfrage zeigt: Je jünger Autofahrer sind, desto weniger kennen sie die Winterreifenpflicht. So gaben 14 Prozent der Befragten unter 30 Jahren an, noch nichts von der Vorschrift gehört zu haben. Bei der Altersgruppe 31 bis 50 Jahre sind es nur noch elf Prozent. Am besten informiert zeigen sich Autofahrer über 50 Jahre: Bei ihnen liegt der Bekanntheitsgrad der Winterreifenpflicht bei 96 Prozent.

Zugleich offenbarte die Umfrage, dass sieben Prozent der PKW-Fahrer, die die Pflicht kennen, Winterreifen prinzipiell ablehnen. Weitere sechs Prozent gaben an, noch unschlüssig zu sein, ob sie Winterreifen aufziehen werden. Die Anfang Dezember 2010 in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (sogenannte M+S-Reifen).

Das Bundesverkehrsministerium folgte damit ähnlichen gesetzlichen Vorschriften anderer europäischer Nationen – in Finnland, Österreich und der Slowakei beispielsweise sind Winterreifen schon länger Pflicht. Die deutschen Fahrzeughalter haben im vorigen Jahr schnell auf die neue Regelung reagiert. Allein 13 Prozent der Autofahrer, die die Winterreifenpflicht kennen, haben laut A.T.U-Umfrage nur aufgrund der damaligen Neuregelung ihre Reifen gewechselt und sich zu 78 Prozent für einen Kauf neuer Reifen entschieden. Wer in Deutschland gegen die Winterreifenpflicht verstößt, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bei Behinderung des Verkehrs durch unpassende Bereifung sind 80 Euro Strafe fällig. Schlimmer noch: Wer mit Sommerreifen auf Schneeglätte einen Unfall verursacht, begeht eine grobe Fahrlässigkeit und verliert in den meisten Fällen den Kaskoschutz. Der Schaden muss dann aus eigener Tasche beglichen werden.

Schon jetzt im Herbst, bei regnerischen Verhältnissen und nassem Laub auf der Fahrbahn, sind Winterreifen ratsam: "Bei Tempo 100 und plus fünf Grad Außentemperatur ist der Bremsweg auf nasser Fahrbahn mit Winterreifen vier Meter kürzer als mit Sommerreifen", rechnet Jochen Haag, Leiter Reifen und Felgen bei A.T.U, vor und fügt hinzu: "Wer dann noch auf Sommerreifen unterwegs ist, geht für sich, seine Mitfahrer und für andere Verkehrsteilnehmer ein unnötiges Sicherheitsrisiko ein." Gerade das aber wollen viele deutsche Autofahrer nicht. Laut A.T.U-Umfrage plant jeder Zweite (49 Prozent) den Kauf neuer Winterreifen.