MPU Alkoholfahrt bleibt größte Sünde

Foto: TÜV Süd

Wer im Straßenverkehr bestimmte Regeln verletzt, muss sich unter Umständen einer MPU unterziehen. Dabei ist eine Verkehrssünde am weitesten verbreitet.

Die Zahl der Autofahrer, die sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterzogen, ist 2015 konstant geblieben: Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) mussten sich 91.276 Personen begutachten lassen, 0,3 Prozent weniger als 2014.

Knapp 60 Prozent aller Teilnehmer wurden als "geeignet" beurteilt, rund 35 Prozent als "ungeeignet" und gut sechs Prozent als "nachschulungsfähig" eingestuft. Auch diese Ergebnisse liegen auf dem Niveau des Vorjahres.

Alkoholauffälligkeit bleibt der häufigste Grund für eine MPU. Dabei ist die Zahl der erstmalig auffällig Gewordenen um rund fünf Prozent gestiegen, während sieben Prozent weniger Autofahrer aufgrund von wiederholter Alkoholauffällig zur umgangssprachlich "Idiotentest" genannten Untersuchung mussten. Drogen  und  Medikamente  bilden mit 23 Prozent  die zweitgrößte  Anlassgruppe,  gefolgt  von Verkehrsauffälligkeiten  ohne  Alkohol  (16 Prozent).

Wie der Begriff "medizinisch-psychologische Untersuchung" nahelegt, handelt es sich um die umfassende Analyse eines Gutachters, ob man zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist. Angeordnet werden kann sie zum Beispiel, wenn man mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wird, notorisch zu schnell fährt oder drängelt. Das MPU-Gutachten ist eine Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten bzw. zurückerhalten kann oder nicht.