Neuerungen für Dienstwagenfahrer Das ändert sich 2015

Feuerwerk Foto: David Koscheck

2014 waren es die Warnwestenpflicht, der neue Bußgeldkatalog und andere Neuheiten, an die sich alle Autofahrer gewöhnen mussten. 2015 gibt es Neuerungen im Bereich Kfz-Versicherung, HU-Prüfung, Lkw-Maut, der Neuzulassung und der Abmeldung eines Fahrzeugs. Das 1A Verbraucherportal und der ADAC haben die Neuerungen für 2015 zusammengetragen.

Snacks gelten als Mahlzeit

Geschäftsreisende müssen ab Januar jeden Snack als vollwertige Mahlzeit angeben wenn sie ihn zu einer Uhrzeit erhalten, an der üblicherweise Mahlzeiten eingenommen werden. Entsprechend wird dann die Reisekostenabrechnung gekürzt. Grund: Das neue Anwenderschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Danach ist jeder Snack – nach Aussagen von Fachleuten sogar Chips oder Minilaugenstangen – als volle Mahlzeit zu werten, wenn er anstelle der Mahlzeit tritt, "welche üblicherweise zu der entsprechenden Zeit eingenommen wird." Absurd: Eine Tüte Chips wird mit 9,60 Euro Pauschale abgegolten. Das heißt, je nach Uhrzeit des Fluges, der Bahn-, Fernbus- oder Schifffahrt müsste die "Mahlzeit" dann mit 4,80 Euro (als Frühstück) oder 9,60 Euro (als Mittag- oder Abendessen) von der Verpflegungspauschale abgezogen werden.

Autos online abmelden

Jetzt wird´s bequem: Fuhrparkleiter müssen nicht mehr persönlich zur Behörde, um ein Fahrzeug abzumelden. Das ist künftig via Internet möglich. Zu diesem Zweck errichtet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zum 1. Januar 2015 ein spezielles Internetportal – so zumindest die Planung. Allerdings kursieren erste Zweifel, ob dieser Termin eingehalten wird. Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der "internetbasierten Außerbetriebsetzung" später noch die Online-Zulassung folgen zu lassen. Mit Hilfe dieses Codes kann dann über ein zentrales Portal des Kraftfahrtbundesamtes und der Bundesländer der Antrag auf Außerbetriebsetzung ohne persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Alternativ ist der Weg zur Zulassungsstelle selbstverständlich immer noch möglich. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums werden durchschnittlich jährlich rund neun Millionen Fahrzeuge abgemeldet.

Maut ab 7,5 Tonnen

Ab Januar 2015 an werden die Mautsätze – einheitlich für Autobahnen und vierspurige Bundesstraßen – an das neue Wegekostengutachten angepasst. Ab Juli 2015 wird die Mautpflicht dann auf weitere 1.100 Kilometer Bundesstraßen ausgedehnt. Sie dürfen aber keine Ortsdurchfahrten sein und müssen vier- oder mehrspurig ausgebaut sein. Ab Oktober 2015 sinkt die Gewichtsgrenze von zwölf auf 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Das gilt auch für Fahrzeugkombinationen, also auch für sogenannte 7,49-Tonner mit Anhänger, wie sie von vielen Handwerks- und Handelsunternehmen unterhalten werden. In solchen Fällen wird die Maut dann für ein mindestens dreiachsiges Fahrzeug erhoben, die drei Cent über der Maut für zweiachsige Lkw ab 7,5 Tonnen liegt.

Neue Typ- und Regionalklassen

Die neuen Typ- und Regionalklassen beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie. Je höher die Klasse, desto teurer. Zum Stichtag 1. Januar 2015 ändert sich in der Haftpflicht für jedes vierte von insgesamt etwa 25.000 in Deutschland zugelassenen Automodellen die Typklasse, bei der Vollkaskoversicherung sogar für fast die Hälfte. Vor allem in Bayern, dem Ruhrgebiet und in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Frankfurt bleibt es teuer. Der GDV begründet das mit der höheren Zahl der dort zugelassenen Autos. Dadurch komme es häufiger zu Unfällen, die außerdem oft zu größeren Schäden führten.

Diesel gibt´s nur noch mit Abgasnorm Euro 6

Für neue Dieselfahrzeuge, die ab 2015 erstmals zugelassen werden, gilt die neue Abgasnorm Euro 6. Sie soll dafür sorgen, dass der Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden sinkt. Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich nichts – die grünen Plaketten gelten weiterhin ab Euro 4.

Neue DIN für Verbandskasten

Die neuen Verbandskästen müssen ab 2015 der geänderten DIN-Vorschrift 13164 genügen, die neueste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.

Notfallsensor ist Pflicht

Ab nächsten Jahr müssen alle Neufahrzeuge mit dem automatischen Notrufsystem e-Call (emergency call) ausgestattet sein. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Hinweis an die Notrufnummer 112 ab.

Teure Reifendrucksenoren

Das Gesetz ist zwar seit November inkraft, die Auswirkungen der vorgeschriebenen Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) stellen sich wohl erst ab nächstem Jahr ein. Alle ab November neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw und Wohnmobile) müssen in der Erstausrüstung mit einem Luftdruck-Kontrollsystem ausgestattet sein. Die Folgen: es wird aufwändiger und teurer. Bis zu 350 Euro hat der ADAC veranschlagt. Das muss für das Budget 2015 berücksichtigt werden.

Mobilitätsgesetz: Vorteile für E-Autos

Freie Fahrt auf Busspuren und Gratis-Parkplätze: Mit dem nun von der Regierung verabschiedeten Elektromobilitätsgesetz sollen E-Mobile und Hybridautos privilegiert werden. Die Bundesregierung hat eine weitere Anschubhilfe für Elektroautos beschlossen. So soll den Kommunen unter anderem das Recht eingeräumt werden, kostenlose Parkplätze für E-Autos zu reservieren und die Nutzung von Busspuren zu erlauben. Kaufprämien lehnt die Bundesregierung ab. Sie fördert stattdessen Forschung und Entwicklung. Umweltschützer kritisieren außerdem, dass von dem Gesetz auch große SUV und Limousinen mit Hybridantrieben profitieren.

QR-Codes für Kennzeichen

Die Elektronik hält auch bei der Fahrzeugzulassung Einzug. Ab Januar sollen QR-Codes, im Zuge der Anmeldungen, Nummernschild und Fahrzeugschein zieren.

Quelle: 1A-Verbraucherportal/ADAC