Populärer Irrtum Österreich und die Warnwesten

Warnweste, Panne, Unfall, Verkerssicherheit

Wer bislang der Meinung war, dass in Österreich für jeden Insassen des Fahrzeugs eine Warnweste griffbereit zu sein hat, irrt.

Der Bundesverband Fuhrparkmanagement macht nun darauf aufmerksam, dass in Österreich laut § 102 Kraftfahrgesetz (KFG) ausdrücklich nur für den Fahrer des Fahrzeugs die sogenannte Mitführungs- und Tragepflicht einer Warnweste besteht.

Die Warnweste muss der europäischen Norm EN 471 entsprechen. Ob das der Fall ist, können Sie am Etikett der Weste ablesen. Zugelassen sind die Farben Orange, Rot oder Gelb. Zum Einsatz kommen sollten die Warnwesten auf Autobahnen, sobald der Fahrer seinen Wagen verlässt und auf Landstraßen, wenn er zum Beispiel ein Warndreieck aufstellt oder der Straßenverlauf unübersichtlich ist. Allerdings sollten Sie nicht sparen, sondern aus Sicherheitsgründen mehrere Westen mitführen. Schließlich ist auch der Beifahrer ohne Warnweste stärker gefährdet. Wer gar keine Warnweste mitführt, muss mit mindestens 14 Euro Strafe rechnen.