Rechtsschutz Führerschein in Gefahr

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Die Punktereform bringt neue Probleme: Vor allem Vielfahrer müssen um ihren Führerschein bangen. Firmenpolicen für Rechtsschutzversicherungen unterstützen die Mitarbeiter.

Der Streit um den Führerschein dürfte künftig neue Dimensionen annehmen. Grund ist die Reform des Fahreignungs-Bewertungssystems, auch Punktekatalog genannt. Autofahrer laufen künftig nach Einschätzung von Experten schneller und häufiger Gefahr, ihren Führerschein zu verlieren. Besonders betroffen: Berufsfahrer. Daher wird eine Rechtsschutzversicherung wichtiger. Durch den Schutz einer Firmenpolice kann der Mitarbeiter kostenfrei gegen die Behörden um seinen Führerscheinerhalt kämpfen. So behält das Unternehmen seinen wichtigen Dienstfahrer und die Mitarbeiterbindung wird gefördert.

Versicherungsmarkt ist in Bewegung

Unternehmen müssen bei den Produkten aber genau hinschauen. Der Markt ist stark in Bewegung. Erstmals gibt es mit der Arag Aktiv-Rechtsschutz Basis eine Firmenpolice, die nur noch den Streit vor Gericht absichert. Unproblematisch sind Angebote, die eine geringere Selbstbeteiligung versprechen, wenn der Kunde im Streitfall den Partneranwalt der Versicherung nutzt. In der Regel dürfte es aber kein Hindernis sein, einen Anwalt der eigenen Wahl einzuschalten. Prüfen muss man künftig, in welchem Umfang Mediation als Streitschlichtung vor dem Gang zum Kadi vorgeschrieben ist.

Mit der Reform ist es schwieriger geworden, Punkte abzubauen

Seit Mai 2014 wird der Führerschein bei acht Punkten entzogen. Bisher waren es 18 Punkte. Zwar bringen schwere Verstöße künftig weniger Punkte ein. Doch jeder heutige Punkt hat deutlich mehr Gewicht. Unter dem Strich ist das neue Recht härter. So erwartet beispielsweise der Autoclub ACE, dass viel mehr Bußgelder fällig werden. "Das neue System bringt noch eine Verschärfung mit sich", sagt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer acht Mal beim Telefonieren erwischt wird, verliert beispielsweise ganz den Führerschein. Zudem dauert es länger, bis Punkte getilgt werden. Punkte können kaum durch freiwillige Nachschulung abgebaut werden. "Das ist nach unserer Meinung sogar eine besonders schwerwiegende Verschlechterung", so Janeczek.

Besonders betroffen: Berufsfahrer

Besonders betroffen dürften Berufsfahrer sein. Schon einige kleine Vergehen reichen, dann ist der Führerschein weg, warnt DAV-Anwältin Daniela Mielchen. Bisher konnten Verkehrssünder ihren Punktestand durch eine freiwillige Seminarteilnahme um bis zu sechs Punkte reduzieren, nun kann in fünf Jahren nur noch ein Punkt abgebaut werden. "Mit dem Führerschein entzieht man Berufsfahrern die Existenzgrundlage", sagt Mielchen. Daher dürften sie besonders hartnäckig um deren Erhalt kämpfen.
Unter dem Schutz einer Firmenpolice ist das auch Dienstwagenfahrern möglich. "Passiert der Verstoß, etwa eine ­angebliche Tempoüberschreitung, bei ­einer privaten Fahrt, greift trotzdem der Firmenrechtsschutz", erläutert Marcus Acker, Sprecher der Roland Rechtsschutzversicherung.

Das bestätigt auch die Arag-Versicherung. Grund: Versichert sind alle auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge und berechtigten Fahrer. Problematisch wird es, wenn der aktuelle Verstoß das Punktekonto in Flensburg zum Überlaufen bringt. Denn Rechtsschutz bekommt man nur, wenn alle Verstöße, die zu Punkten in Flensburg geführt haben, während der Versicherungszeit passiert sind. Ist der Mitarbeiter seit drei Jahren im Unternehmen und besteht der Firmenrechtsschutz schon seit vier Jahren, gibt es kein Problem. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer vor dem Versicherungsabschluss Punkte in Flensburg hatte.

Streitkosten sind um rund 16 Prozent gestiegen

2Laut Rechtsprechung zählt der erste Verstoß mit, weil beim Führerscheinentzug die gesamte Persönlichkeit hinsichtlich ihrer Fahrtauglichkeit geprüft wird", erläutert Marcus Acker. Doch liegt ein Verstoß vor der Versicherungszeit, gibt es keinen Rechtsschutz. Das Gleiche gilt, wenn ein Punkt mit einem anderen Wagen kassiert wurde, beispielsweise mit dem der Frau. Auch dann entfällt der Schutz. Grundsätzlich sollten Unternehmen über einen Firmenrechtsschutz nachdenken, denn die Streitkosten sind seit dem vergangenen Jahr um rund 16 Prozent gestiegen. Die höheren Preise der Gebührenreform gelten nicht nur für Gerichtskosten, sondern auch für Anwaltshonorare oder Sachverständige. "Fast alle Rechtsschutzversicherer arbeiten an der Professionalisierung ihrer Anwaltsempfehlungen", so Ulrich Eberhardt, Chef der HUK-Coburg Rechtsschutz. Das ­wäre durchaus von Vorteil. "Aufgrund unserer Erfahrung kennen wir empfehlenswerte Anwälte", betont D.A.S.-Vorstand Rainer Tögel.

Partneranwälte könnten Probleme bekommen

Doch Kritiker aus der Anwaltschaft sind skeptisch. So könnten Partneranwälte Hemmungen haben, im Notfall den Rechtsschutzversicherer, von dem sie viele Kunden bekommen, auch einmal zu verklagen. "Bei der Deckungsklage geht es darum, dass der Rechtsschutzversicherer beispielsweise für einen Streit keine Erfolgsaussichten sieht, während der Anwalt einen Sieg für möglich hält", sagt Gesine Reisert, Rechtsanwältin aus Berlin. Dann müsste der Anwalt gegen seinen Brötchengeber vorgehen und riskiert vielleicht sogar den Rausschmiss aus dem Netzwerk, gibt die Expertin zu bedenken.