Versicherung Policen mindern Risiko für Fuhrparkmanager

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Stichwort Halterhaftung: Wer seine Kontrollpflicht als Flottenchef verletzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Versicherungen könnten das Risiko senken. Doch nicht alle möglichen Policen sind sinnvoll.

Das Risiko der persönlichen Haftung für Fuhrparkmanager ist hoch. Dabei geht es nicht ausschließlich um Halterhaftung wie Führerscheinkontrolle oder versäumte UVV, selbst beim Kauf von Fahrzeugen oder Software sind teure Fehler möglich. Wer im Schadenfall auf der sicheren Seite stehen will, sollte eine Rechtsschutz- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Fuhrparkleiter besitzen.

In der Regel handelt es sich dabei um sogenannte Directors and Officers-Policen (D&O). Diese gehören in die Kategorie Berufshaftpflichtversicherung für ­Manager und schützen in erster Linie persönlich haftende Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführer. Doch auch leitende Angestellte oder Betriebsleiter können unter den Schutzschirm der D&O-Police schlüpfen.

Policen schützen auch vor internen Schadenersatzansprüchen

Im Gegensatz zur Haftpflicht schützen diese nicht nur vor Schadenersatzansprüchen von außen, sondern decken auch Ansprüche innerhalb der Firma. "Das sind meist Streitigkeiten, bei denen das Unternehmen Schadenersatz vom eigenen Management fordert", erklärt Versicherungsexperte Michael Hendricks. Etwa ein Unfallschaden, der von einem Mitarbeiter ohne gültigen Führerschein verursacht wurde. In diesem Fall zahlt die Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht und kann bis zu 10.000 Euro vom Fahrzeughalter für Leistungen, die gegenüber dem Opfer erbracht wurden, fordern. Wenn der Fuhrparkleiter seine Kontrollpflichten verletzt hat, kann es sein, dass er von der eigenen Firma zur Kasse gebeten wird.

Achtung: Solche Schadenfälle sind von der D&O-Versicherung nicht gedeckt. "Ein Fuhrparkmanager nur als Arbeitnehmer erhält eine Haftungsprivilegierung, sodass er nur bei grober Fahrlässigkeit dem Unternehmen gegenüber schadenersatzpflichtig wird", sagt Hendricks. Grobe Fahrlässigkeit ist aber höchst selten. Und selbst wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegen würde, befürchtet der Experte, dass der Versicherer die Deckung ablehnt, weil es sich um Personen- und Sachschäden handelt.

Versicherung haftet nur für Vermögensschäden

Die Versicherung ersetzt eben nur Vermögensschäden, etwa wenn der Fuhrparkchef Autos ohne ausreichendes Ladungssicherungssystem kauft und die Firma beim anschließenden Notverkauf einen Vermögensschaden erleidet. Doch hier gilt: Der Fehler muss grob fahrlässig sein. Außerdem dürfen Schadenersatzansprüche nur so hoch sein, dass sie gegenüber dem Einkommen "verhältnismäßig" sind. Sonst kann die D&O-Versicherer die Forderung abwehren. Hendricks: "Weitere Schäden sind nur bei qualitativ sehr hochwertigen D&O-Policen gedeckt."

Skeptisch zeigt sich auch Versicherungsexperte Andreas Kutschera: "Gezahlt wird eben nur bei echten Vermögensschäden." Und teuer ist es außerdem: Die Kosten liegen laut Hendricks für einen Mittelständler mit einem Umsatz von 150 Millionen Euro bei rund 10.000 Euro/Jahr bei einer Haftung bis zehn Millionen Euro. Im Gegensatz dazu steht die umfassende Absicherung von Fuhrparkmanager und Geschäftsleitung im Rahmen einer Spezial-Straf-Rechtsschutz-Police. Sie kommt für die Kosten der Verteidigung, für Sachverständige, Detektive oder Entlastungszeugen auf, wenn gegenüber einem Mitarbeiter der Vorwurf erhoben wird, er habe eine Straftat begangen.

"Diese Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn das Risiko besteht, dass die Firma die Gesundheit- oder das Leben Dritter schädigen könnte", erklärt Kutschera. So ein Verfahren kann teurer werden. Denn ein guter Strafverteidiger orientiert sich nicht an einer Gebührenordnung, sondern verlangt schon mal 450 Euro pro Stunde.

Versicherungen sind kein Freibrief für unverantwortliches Handeln

Nach einer Auswertung des Marktforschungsinstitutes Innosystems kostet der Firmenrechtsschutz einschließlich Spezial-Rechtsschutz bei günstigen Anbietern wie der Deurag oder der Concordia rund 2.300 Euro pro Jahr. Eine gute Alternative gegenüber der teuren D&O-Police. Ist im Unternehmen bereits ein hochwertiger D&O-Schutz vorhanden ist, kann über eine Erweiterung nachgedacht werden. "In der Regel wird der Fuhrparkleiter dann ohne Aufpreis mitversichert", sagt Versicherungsmakler Hendricks. Trotzdem sei der Schutz kein "Freibrief für unverantwortliches Handeln".

Weiterhin gilt, dass die Geschäftsführung für die Qualität und Kompetenz des Fuhrparkmanagers die Verantwortung trägt und dieser einer regelmäßigen und nachweislichen Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrern nachkommen muss.