Versicherungen versuchen gerne, Schäden kleinzurechnen. Doch Flottenchefs müssen unzureichende Schadenregulierungen nicht hinnehmen und können sich wehren.
Es klirrte und schon startete der Motor. Der aufgeschreckte Autobesitzer sah vom Schlafzimmerfenster aus, wie sein BMW M5 gestohlen wurde und verständigte sofort die Polizei. Zwar konnte der Täter gefasst werden, doch der Wagen landete total beschädigt im Graben. Dann der Schock: Lediglich 18.000 Euro wollte die Versicherung erstatten, dabei war der Wagen laut Schwacke-Liste rund 36.000 Euro wert.
Die Begründung: Im Handschuhfach lag unglücklicherweise der Zweitschlüssel des Wagens. Damit ergab sich für die Versicherungsgesellschaft eine "grob fahrlässige Herbeiführung" des Diebstahls. Doch nach langen Verhandlungen mit dem zuständigen Versicherungsmakler bezahlte das Unternehmen schließlich 34.000 Euro. Dabei spielte auch die Drohung eine Rolle, die gesamte Flotte von 15 Fahrzeugen zu kündigen.
"Bei Kleinflotten unter 100 Fahrzeugen regulieren die Versicherer die Schäden anders", erklärt Versicherungsberater Andreas Kutschera. Dann würde ausgetestet, wie weit man es treiben kann, ohne dass der Kunde gleich ganz aus dem Vertrag aussteigt.
Schadenzahlungen werden immer häufiger gekürzt oder verschleppt
"Die Kürzung von Schadenzahlungen ist hingegen kein neuer Trend. Viele Risikoträger prüfen Ansprüche seit einigen Jahren genauer und nehmen Kürzungen vor, wenn es gerechtfertigt ist", sagt Christos Sakalidis, Chef der Aon Motor Services Hamburg. Viele Versicherer sind nur noch daran interessiert, Kosten zu sparen. Auch in einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) gaben fast 85 Prozent der Juristen an, dass die Schadenregulierung oft unvertretbar lange verzögert oder sogar vereitelt wird. "Das liegt vor allem daran, dass die Versicherer aus Rückstellungen kaum noch Rendite erwirtschaften können, weil die Zinsen so niedrig sind", sagt Winfried Nibus, Versicherungsmakler der Aktiv Assekuranz. Außerdem versuchten die Gesellschaften zunehmend, Schäden in freie Werkstätten zu steuern und gleichzeitig besonders günstigste Reparaturwege festzulegen. Das führe gerade bei Leasingfahrzeugen bei der Rückgabe zu Konflikten, wenn vertraglich eine Fachwerkstatt vorgeschrieben ist.
Doch was tun bei Problemen? "Hier hilft immer der offene Dialog mit den jeweiligen Verantwortlichen. Versicherer und Vertreter haben in der Regel beide einen hohen Dienstleistungsanspruch an sich selbst. Offene, konstruktive Kritik wird sehr positiv angenommen. Auch wenn man im Versicherungsbereich das Gefühl hat, dass manchmal die Mühlen langsam mahlen", meint Sakalidis. In der Regel gilt der Flottenrahmenvertrag mindestens ein Jahr – meist bis zum Jahreswechsel. Daher kann bei der Schadenfallkündigung nur das betroffene Auto aus dem Flottenvertrag genommen werden, wenn der Versicherer nicht aus Kulanz den Vertrag von sich aus ganz auflöst.
Treffen Sie rechtzeitig Vereinbarungen, die für die gesamte Flotte gelten
"Flottenbetreiber sollten mit dem aufnehmenden Versicherer frühzeitig eine Vereinbarung über die Gesamtflotte treffen", rät Nibus. Doch die Kündigung gilt als allerletzter Ausweg, wenn das Verhältnis zum aktuellen Versicherer vollkommen zerrüttet ist. So rechnen die Experten damit, dass der Markt weiterhin sehr hart sein wird. Daher dürfte es schwer sein, bei einem Umstieg einen günstigeren Anbieter zu finden. "Allein bei einer günstigen Schadenquote von unter 70 Prozent kann man Druck auf den Versicherer ausüben", sagt Klaus Blumensaat von der Versicherungsberatung Adversi. Wer also insgesamt pro Jahr 100.000 Euro Prämie zahle, aber nur für 70.000 Euro Schäden verursache, habe noch einen "guten Flottenverlauf".
Doch was tun, wenn sehr viele kleine Schäden, sogenannte Frequenzschäden, die Schadenbilanz verhageln? In der Regel hilft hier nur eine höhere Selbstbeteiligung und mehr Kostensensibilität. So ist es günstiger, die Scheibe bei einem Glasschaden zu reparieren und nicht gleich auszutauschen. Zudem lohnt es sich, wenn Dienstwagenfahrer Fremdschäden melden. "Der Berater oder Versicherungsmakler kann dann unter Umständen außergerichtlich tätig werden und Regress nehmen", sagt Blumensaat.
Bei Ärger nach einem Totalschaden sollten Fuhrparkverantwortliche zusätzlich prüfen, ob das Fahrzeug oder einzelne Teile bei der Selbstverwertung mehr einbringt als der Restwert, den der Versicherer veranschlagt. So stehe dem Kunden bei der fiktiven Abrechnung der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts zu. "Mehreinnahmen durch Selbstverwertung kann der Kunde dann für sich verbuchen", so Blumensaat.