Unwetterschäden Meistens zahlt die Teilkasko

Foto: DAV

In der warmen Jahreszeit kommt es häufig zu extremen Wetterphänomenen: Tropische Temperaturen wechseln sich mit Sommergewittern, Blitz und Hagel ab. Wer sein Fahrzeug dann mit Dellen im Blech oder zerbrochener Windschutzscheibe vorfindet, sollte auf keinen Fall sofort in die nächste Werkstatt fahren.

Die gute Nachricht vorweg: Die Teilkasko deckt in der Regel die Kosten eines solchen Schadens ab, versichert der ADAC, lediglich die Selbstbeteiligung muss vom Versicherungsnehmer getragen werden. Häufig sind jedoch Werkstattbindungen vorgeschrieben.

Nach dem Schaden informiert man zuerst umgehend die eigene Versicherung. Denn ihr muss die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Bis dahin dürfen keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Anders als bei einen Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte nach Angaben des Automobilclubs in der Kaskoversicherung keinen eigenen Gutachter einschalten.

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens oder die Art der Reparaturdurchführung, muss ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen. Um auf etwaige Diskussionen vorbereitet zu sein, ist es ratsam, direkt nach dem Vorfall einige Fotos zu machen. Ebenso ist es sinnvoll, einen Nachweis über die Wetterlage zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Berichte aus lokalen Zeitungen, die das Unwetter belegen.

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