Totalschaden Wer kommt für den Sprit im Tank auf?

umgefallener Baum Foto: fotolia / Scott Leman

Unfall und Totalschaden - das Auto hat nur noch Schrottwert. Wer kurz vorher den Tank gefüllt hat, trägt allerdings noch Kapital mit sich herum.

Ist die weitere Nutzung eines Autos nach einem Unfall ausgeschlossen, kann der noch im Tank befindliche Kraftstoff erstattungsfähig sein. So zumindest hat nun das Amtsgericht Solingen entschieden.

In der Regel verweigern Versicherungen die Übernahme der Spritkosten. Sie verweisen dabei darauf, dass die Kosten beim Verkauf des Unfallwagens an den Käufer weitergegeben werden können. Zudem argumentieren sie, dass der Kraftstoff ohne großen Aufwand abgepumpt werden könne. Meist verzichten die Geschädigten daraufhin auf eine Klage – der Streitwert würde ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang nicht lohnen.

Doch wer klagt, hat durchaus eine Chance. In einem derartigen Fall entschied nun ein Amtsrichter aus Solingen im Sinne des Unfallgeschädigten. In dem verhandelten Fall ging es um ein Fahrzeug mit Totalschaden, dessen weitere Nutzung ausgeschlossen war. Ein Weiterverkauf wäre nicht möglich gewesen. Aus diesem Grund wies der Richter das Argument der Versicherung zurück, der Geschädigte könnte die Spritkosten an den neuen Besitzer durchreichen. Auch das Abpump-Argument erkannte der Richter nicht an. Es könne dem Geschädigten als Privatperson nicht zugemutet werden, einen entsprechenden Vorgang zu organisieren. Zudem sei abgepumpter Sprit minderwertiger als der frische von der Zapfsäule. Autofahrer können sich aber nun bedingt auf die Entscheidung verlassen. Andere Amtsgerichte könnten durchaus anders urteilen.