Mit Weihnachten kommt die Zeit der Lichter – allerdings nicht für Autofahrer. Obwohl meist Lkw-Fahrer ihrer Fahrzeugkabinen mit Lampen schmücken, sind Lichterketten, kleine Tannenbäume und anderer beleuchteter Weihnachtsschmuck während der Fahrt nicht erlaubt.
Das ergibt sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO, § 49a Abs. 1). Die Dekoration beeinträchtigt die Sicht des Fahrers und kann von anderen Verkehrsteilnehmern falsch interpretiert werden – etwa als Warnleuchte. Bei plötzlichen Bremsmanövern wird der festliche Schmuck zudem häufig zum gefährlichen Geschoss.
Weihnachten: Lichterketten im Auto sind Tabu
Auch wenn es manche schön finden: Leuchtender Weihnachtsschmuck im Auto ist verboten, denn die Lichter blenden und irritieren andere Verkehrsteilnehmer.
Autor: Fabian Hoberg, Spotpress
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