Beförderungspflicht von Taxis Kurze Fahrt muss sein

Foto: ADAC

Taxifahrer dürfen Kurzfahrten nicht ablehnen.

12:30 Uhr, der Zug hat schon wieder Verspätung, und die Kollegen warten schon im Hotel gleich hinterm Bahnhof. Also schnell ins Taxi springen und die 500 Meter fahren, das spart ein paar Minuten. Natürlich mault der Taxifahrer. Aber verweigern darf er die Tour nicht, denn innerhalb seines Konzessionsgebiets gilt für ihn eine Beförderungspflicht. Darauf weist die Rechtsschutzversicherung Arag hin. Die Pflicht gelte sogar beim Transport von Haustieren. Zumindest solange sie keine Bedrohung für den Fahrer oder andere Personen darstellen. Darüber hinaus muss immer die kürzeste Strecke gefahren werden - es sei denn, eine längere Strecke geht deutlich schneller. Dann aber muss der Taxifahrer den Fahrgast auf die höheren Kosten hinweisen. Eine Pflicht, das erste in der Reihe wartende Taxi zu nehmen, besteht für den Kunden nicht. Er hat prinzipiell die freie Wahl bei Fahrzeug und Sitzplatz.

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