BGH-Urteil Fahrzeugmangel Händler muss Ersatzwagen stellen

Audi on demand. Foto: AUDI AG

Kunden haben Recht auf Ersatzwagen, wenn Händler einen eindeutigen Fehler am Auto nicht abstellen können.

Das Recht auf einen Ersatzwagen gibt es, wenn ein Händler einen eindeutigen Mangel an einem Fahrzeug nicht abstellen kann. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte Flottenchefs helfen, widerspenstige Händler schneller zu motivieren, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Im vorliegenden Fall holte ein Händler einen BMW immer wieder in die Werkstatt, weil eine Warnleuchte signalisierte, die Kupplung sei überhitzt. Der Wagen sollte für eine Abkühlung 45 Minuten parken. Eine Reparatur misslang. Trotzdem lehnte der Händler einen Tausch des Fahrzeugs ab. Begründung: Die Kupplung könne bedenkenlos während der Fahrt abkühlen. Das höchste Zivilgericht hingegen sah einen eindeutigen Mangel. Das Fahrzeug eigne sich damit nicht für die gewöhnliche Verwendung als Fortbewegungsmittel (BGH, Az. VIII ZR 66/17).