Mietwagen für Dienstreise Chef muss Versicherung abschließen

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Unternehmen hat eine Fürsorgepflicht und muss deshalb Mietwagen ausreichend versichern.

Der Flottenmanager ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz des Fuhrparks verantwortlich. Das betrifft auch Mietwagen, die kurzfristig, etwa bei Engpässen oder nach einem Unfall, in die Flotte rücken. Die Rahmenverträge mit Assekuranzen vieler Miet­wagenunternehmen sehen immer noch vor, dass bei grob fahrlässigen Fahrfehlern ein Regress möglich ist. Das kann schnell zu Ärger und Mehraufwand führen. So sollte ein Mietwagenkunde den Schaden zahlen, weil er den Kaffee aus dem Becherhalter in der Mittel­konsole nicht richtig zu fassen bekam, sich mit heißem Kaffee übergoss und vor Schreck das Lenkrad verriss. Das Amtsgericht Bonn wies die Klage der Versicherung zurück. Grund: Sei ein Getränkehalter im Mietwagen, dürfe dieser auch genutzt werden. Den "Becherunfall" qualifizierte das Gericht als "leicht fahrlässig" (AG Bonn, Az. 118 C 158/17).

Streit mit Kfz-Haftpflichtversicherern gibt es auch regelmäßig, wenn Mietwagen verunfallte Dienstwagen ersetzen. In diesem Fall – so hat das Landgericht Frankfurt klargestellt – wird die sogenannte Fracke-Berechnung angewendet. Dabei wird das arithmetische Mittel der Preise aus der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Gesellschaft erhoben. Der Mietpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts ist eine Initiative der deutschen Versicherungen und fällt oft niedriger aus. Laut Gericht weisen aber beide Listen Mängel auf. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei Anmietung einen um eine Buchungsklasse niedrigeren Unfallersatzwagen wählen (LG Frankfurt, Az. 2-01 S 85/18; 2-01 S 97/18; 2-15 S 76/18).