Datenschutzregelung bei Fahrzeugdaten Hersteller einigen sich

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Versicherer, Leasinggesellschaften, Autohersteller – alle wollen unsere Daten. Jetzt haben sich zumindest die Hersteller auf Grundregeln geeinigt.

Wer fährt wie mit seinem Firmenwagen, wann muss er in die Werkstatt? Zahlen und Daten, die alle interessieren. Den Fuhrparkleiter ebenso wie Leasinggesellschaften oder Versicherer. Doch wem gehören die Daten? Und wer darf sie nutzen? Am Rande der IAA 2015 hat der europäischen Herstellerverband ACEA fünf Prinzipien formuliert, an die sich die Mitglieder künftig halten sollen. Zu diesen zählen neben Europas Herstellern aus asiatische Konzerne mit großen Werken in Europa wie Hyundai und Toyota.

Im Einzelnen sind die Formulierungen eher unscharf. So sieht Prinzip 1 vor, den Kunden transparent über die Daten-Erfassung und die eventuelle Weitergabe an Dritte zu informieren – in einer irgendwie angemessenen Weise. Ziel sei es darüber hinaus, Fahrzeuge und Dienste zu entwickeln, bei denen der Nutzer selbst über die Weitergabe von Daten entscheiden kann. Zudem sollen bereits heute Daten nur dann an andere Unternehmen weitergeleitet werden, wenn der Kunde einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat.

In Punkt 3 heißt es zudem, man wolle die Erfordernisse des Datenschutzes bereits bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigen. Außerdem sollen Daten gegen Zerstörung oder Enthüllung durch Dritte geschützt werden. Punkt 5 sieht vor, Daten nur in adäquater Form zu verarbeiten und kein exzessives Sammeln zu betreiben.