Halterhaftung Auf den Führerschein kommt's an

Foto: Fotolia Photographer:Rudyanto Wijaya, Montage Markus Bauer

Kommen ausländische Mitarbeiter nach Deutschland und brauchen einen Dienstwagen, dann kann das den Flottenmanager bei der Führerschein-Frage ganz schön ins Schwitzen bringen.

Besuche ausländischer Mitarbeiter sind für Flottenmanager international ausgerichteter Unternehmen keine Seltenheit. Damit die Kollegen mobil sind, wird für deren Aufenthaltsdauer in Deutschland meist ein Auto aus dem Fuhrpark gepickt. Einfach den Schlüssel herausrücken sollten Fuhrparkleiter aber nicht. Denn nicht jeder Mitarbeiter mit einem ausländischen Führerschein darf auch hier in Deutschland ohne Weiteres auf die Straße. Gleiches gilt, wenn Sie einen Außendienstmitarbeiter auf Auslandsreise schicken.

Innerhalb der EU

Bei einem Austausch der Kollegen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR (Norwegen, Island und Lichtenstein) ist die Regelung recht einfach. Laut EU-Recht müssen alle EU- und EWR-Staaten ihre Führerscheine gegenseitig anerkennen. Weder die neue EU-Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder ein zusätzlicher internationaler Führerschein ist verpflichtend.
Das heißt: Auch wenn Ihre Mitarbeiter nicht den neuen EU-Kartenführerschein besitzen, sondern noch mit den alten grauen Lappen oder dem rosafarbenen Papierführerschein unterwegs sind, können sie damit im EU-Ausland fahren.

Genauso darf auch jeder EU-Bürger mit seiner Fahrerlaubnis problemlos in Deutschland ein Fahrzeug führen. "Dies gilt im Übrigen – vorbehaltlich einer Befristung des Führerscheins – grundsätzlich ohne zeitliche Beschränkung, also auch dann, wenn der ordentliche Wohnsitz ins EU-Ausland oder nach Deutschland verlagert wurde", erklärt ADAC-Rechtsexperte Michael Nissen.

Wer im Ausland fährt sollte EU-Führerschein besitzen

Dennoch rät der Experte Vielfahrern im Ausland, sich den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat anzulegen: "In der Praxis kann es mit alten Führerscheinen auch im EU-Ausland vereinzelt zu Problemen kommen, weil unter Umständen nicht jeder ausländische Polizist die alten, bis 1999 geltenden deutschen Führerscheinklassen kennt", sagt Nissen. Im schlimmsten Fall drohe sogar – wenn auch ungerechtfertigt – ein Bußgeld.
Der ADAC-Experte empfiehlt in diesem Fall, darauf zu achten, dass Betrag und Zahlungsgrund auf dem Bescheid zu erkennen sind, um diesen nachträglich über einen ausländischen Anwalt anfechten zu können.

Außerhalb der EU

Sollten Ihre Mitarbeiter außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten verreisen und dort einen Pkw führen, ist ein internationaler Führerschein zwar nicht immer zwingend notwendig, dennoch aber sehr zu empfehlen. Bei der Anmietung eines Autos oder bei Polizeikontrollen entgehen Sie so unnötigen Problemen. Der internationale Führerschein kann bei jeder Führerscheinstelle für 15 Euro beantragt werden und erfordert keine weitere Prüfung. Liebhaber alter grauer Führerscheinlappen sollten allerdings bedenken, dass sie dadurch automatisch auch auf den neuen EU-Führerschein wechseln.

Kollegen, die aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland kommen, benötigen ebenfalls einen internationalen Führerschein oder aber eine Übersetzung. Flottenmanager sollten dies rechtzeitig vor Dienstantritt des ausländischen Mitarbeiters in die Wege leiten. Steht der Mitarbeiter bereits vor der Tür, ist es schon zu spät.

"Wir lassen uns von jedem Mitarbeiter vorab eine Kopie des internationalen Führerscheins oder der Übersetzung per E-Mail zusenden", erklärt Hermann Mathes, Fuhrparkleiter bei Woco Industrietechnik und ergänzt. "Nur so können wir gewährleisten, dass der Mitarbeiter auch einen für Deutschland gültigen Führerschein besitzt." Solange Nicht-EU-Bürger keinen ordentlichen Wohnsitz – mindestens 185 Tage – in Deutschland haben, dürfen sie damit auch hier auf unbefristete Zeit fahren.

Umtausch nach einem halben Jahr

Sollten sie länger als ein halbes Jahr in Deutschland wohnen, müssen diese ihren ausländischen Führerschein spätestens nach Ablauf der sechs Monate in einen deutschen Führerschein umtauschen. Für manche ausländischen Kollegen bedeutet dies nochmals die Ablegung der Theorie- und Praxisprüfung. Bei einigen Staaten werden allerdings Prüfungserleichterungen gewährt: So müssen beispielsweise US-Bürger aus bestimmten Bundesstaaten keine oder nur die Theorie-Prüfung in Deutschland ablegen, Kollegen aus Taiwan die praktische wiederholen. "Sollte der ausländische Mitarbeiter allerdings nachweisen können, dass er maximal ein Jahr in Deutschland bleibt, kann die Frist und damit die Erlaubnis, mit dem ausländischen Führerschein in Deutschland zu fahren, ausnahmsweise auf zwölf Monate verlängert werden", erklärt Nissen.

Lkw- und Motorradfahrer aus Nicht- EU-Staaten (insbesondere aus Übersee) kommen hingegen im Regelfall nicht an der erneuten Theorie- und Praxisprüfung in Deutschland vorbei. Allgemein gilt zudem: Egal ob Pkw, Lkw oder Motorrad, der geliebte Führerschein aus der Heimat wird in der Regel eingezogen und an den Ausstellerstaat zurückgesendet.

Download Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (PDF, 0,10 MByte) Kostenlos
Download Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse im Ausland (JPG, 0,19 MByte) Kostenlos