Tankkarten So beugen Sie Missbrauch vor

Fahrertest Scania R_420 Foto: Thomas Kueppers

Geraten Tankkarte plus Code in falsche Hände, können Kriminelle damit richtig Geld machen. Wenn's dumm läuft, merkt das Unternehmen den Dienbstahl erst beim Blick ins Reporting.

Der Schaden durch Dritte kann etwa durch Skimming erfolgen, dem unerlaubten Ablesen und Speichern von Kartendaten und Geheimnummern durch eine Manipulation der Tankautomaten. Zumeist sind es aber gestohlene Tankkarten, die von Banden eingesetzt werden, wie unlängst in Oberösterreich. Zusammen mit der Polizei aus Bayern und Italien ermitteln die dortigen Behörden gegen acht Verdächtigte, die vor allem am Wochenende aus abgestellten Lkw 288 Maut- und Tankkarten gestohlen und einen Schaden von einer Million Euro angerichtet haben sollen.

Karte und Pin getrennt aufbewahren

Problem Nummer eins: Viel zu oft werden Tankkarten und die zugehörige Pin im Fahrzeug aufbewahrt oder die Pin-Nummer sogar auf der Karte vermerkt – leichtes Spiel für die Täter, die inzwischen auch Fahrzeuge aufbrechen, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. So hat etwa das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, das für eine Tankkarte dieselben Sorgfaltspflichten wie für eine EC-Karte gelten – etwa, dass Karte und PIN-Nummer getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen (Az.: i 19 U 186/10).

Problem Nummer zwei: Bis der Verlust oder der Betrug auffallen und die Karte gesperrt wird, können die Täter schon großen Schaden anrichten. Im besten Fall wird bereits am Montagmorgen reagiert, im schlimmsten Fall erst nach Wochen, weil die Manipulation durch ein Controlling des Kartenanbieters oder mit Eintreffen der Abrechnung auffällt.

"Bei Verlust der Karte durch Diebstahl haftet der Fahrer nicht"

"Bei Verlust der Karte durch Diebstahl haftet der Fahrer nicht oder möglicherweise nur sehr eingeschränkt, je nach seinem Verschuldensanteil", sagt Rechtsanwalt Harry Binhammer von der Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner aus Heilbronn. "Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er in der Regel nicht". Will der Arbeitgeber den Fahrer in Regress nehmen, "dann aber nur für den Verlust, nicht für den Schaden, den ein Dritter damit anstellt", sagt der Anwalt.

In manchen Fällen sind es aber die eigenen Mitarbeiter, die Missbrauch mit der ihnen anvertrauten Tankkarte treiben und etwa den Kraftstoff an Dritte weiterverkaufen. Tankkartenbetrug ist Grund genug für eine fristlose Kündigung. "Der Arbeitnehmer schädigt seinen Arbeitgeber vorsätzlich", sagt der Arbeitsrecht-Expert.

Den Fahrer anhören oder gleich kündigen?

Erkennt der Arbeitgeber durch Kontrolle und Abgleich der Belege und durchschnittlichen Verbräuche, dass er betrogen wurde, "dann muss er den Fahrer dazu anhören und ihm die Fakten präsentieren", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Danach muss der Arbeitgeber entscheiden, ob er kündigt, also eine Verdachtskündigung ausspricht. "Erwischt der Arbeitgeber den Fahrer auf frischer Tat, kann er ihn auch gleich kündigen."

Damit nicht genug: Tankkartenbetrug kann auch strafrechtlich geahndet werden. Wer den Kraftstoff verkauft oder etwa auf Kosten der Firmen-Tankkarte seinen privaten Pkw betankt, macht sich unter Umständen der Untreue, Unterschlagung und des Betrugs schuldig. Schon wer die Tankkarte an jemanden verleiht, um damit kostenlos zu tanken, macht sich eventuell der Beihilfehandlung oder Mittäterschaft schuldig, mit den entsprechenden Konsequenzen.

Arbeitgeber können den Betrug also bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Die Ermittlungsergebnisse, so der Anwalt, könnten dann im arbeitsgerichtlichen Verfahren verwertet werden. Das geschädigte Unternehmen kann außerdem Schadenersatz verlangen – der Schaden, der ihm durch den Betrug entstanden ist, kann er vom Täter ersetzt verlangen.

12 Tipps gegen Karten-Diebstahl

  1. Tankkarten in Büroräumen grundsätzlich in sicheren Wertbehältnissen aufbewahren
  2. Nach einem Diebstahl sofort die Tankkarten sperren lassen
  3. Tankkarten immer bei sich tragen
  4. Fahrzeug immer abschließen
  5. Wertvolle Gegenstände oder Dokumente immer aus dem Sichtbereich im Innern des Fahrzeugs entfernen
  6. Während der Ruhezeiten das Fahrzeug verriegeln, Licht und Radio im Fahrzeuginnenraum eingeschaltet lassen und gegebenenfalls die Vorhänge zuziehen
  7. Nach der Rast Fahrzeug auf Beschädigungen untersuchen
  8. PIN auswendig lernen, PIN nicht einsehbar eingeben
  9. Tankkarten beim Zahlen nicht aus den Augen lassen, danach kontrollieren, ob man die eigene Karte zurückerhalten hat
  10. Bei den Tankkartengesellschaften regelmäßig die Kontostände abfragen
  11. Bei Verlust sofort Tankkartengesellschaft benachrichtigen
  12. Bei Tankkartendiebstahl oder -betrug Anzeige erstatten

Quelle: Landeskriminalamt NRW