Wer Dienstwagen im Unternehmen einsetzt, ist automatisch Fahrzeughalter. Klingt nach einem Formalakt – ist aber ein Vollzeitjob mit Haftungsrisiko. Die Verantwortung liegt formal bei der Geschäftsführung, landet in der Praxis aber fast immer beim Fuhrparkmanager. Kein Geschäftsführer kontrolliert gern selbst Führerscheine oder hält Sicherheitsunterweisungen ab.
Warum die Verantwortung nie ganz delegiert werden kann
Das Problem dabei: Delegiert werden kann nur die operative Aufgabe, nicht die rechtliche Verantwortung. Sie bleibt beim Unternehmen. Damit die Übertragung überhaupt rechtssicher ist, muss sie schriftlich erfolgen, klar formuliert sein – und die beauftragte Person muss fachlich geeignet sein und über ausreichend Ressourcen verfügen.
Grundlage ist § 7 Straßenverkehrsgesetz: Der Halter haftet für Schäden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs, unabhängig davon, wer gefahren ist. Diese Gefährdungshaftung gilt schon ab dem ersten Dienstwagen im Fuhrpark.
Fehlende Nachweise werden zum Risiko
Besonders bitter wird es, wenn im Schadensfall auffliegt, dass die letzte Führerscheinkontrolle nirgends dokumentiert ist. Dann haftet am Ende das Unternehmen – nicht weil der Fahrer schuld war, sondern weil der Nachweis fehlt. Aus der Praxis von Fuhrparkdienstleistern zeigt sich immer wieder dasselbe Muster: Es scheitert selten an fehlendem Wissen, sondern an fehlenden Strukturen im Alltag. Termine verschieben sich, Kontrollen laufen unregelmäßig, Nachweise landen nicht sauber in der Akte. Genau da entstehen die Risiken.
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe – persönlich, nicht nur die Firma
Eine klare gesetzliche Vorgabe gibt es dafür nicht, mangels höchstrichterlicher Entscheidung. Etabliert hat sich in der Praxis eine halbjährliche Kontrolle, am besten unangemeldet und per App. Wichtig: Der Führerschein muss im Original vorgelegt werden – eine Kopie genügt nicht.
Wer diese Pflicht verletzt, riskiert nach § 21 StVG bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Und zwar persönlich, nicht nur als Unternehmen. Neben der reinen Gültigkeit der Fahrerlaubnis lohnt auch ein Blick darauf, ob gesundheitliche Einschränkungen die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten.
Vorsicht ist auch bei Strafzetteln geboten. Wer den Zeugenbefragungsbogen nur an die Mitarbeitenden weiterreicht und hofft, dass er ausgefüllt zurückkommt, geht ein Risiko ein. Bleibt die Fahrerermittlung wiederholt erfolglos, kann die Behörde der kompletten Flotte eine Fahrtenbuchauflage aufbrummen – selbst wenn zuvor hunderte Bußgeldverfahren reibungslos liefen.
Wie zwei Fälle die ganze Flotte gefährden können
Ein Fuhrpark musste das schmerzhaft erfahren: Über 1.000 Verfahren liefen problemlos, doch weil in zwei Fällen kein Fahrer ermittelt werden konnte, drohte dem gesamten Unternehmen die Fahrtenbuchauflage. Der sichere Weg: den Bogen selbst ausfüllen und den verantwortlichen Fahrer benennen, statt Formulare unbeantwortet durchzureichen.
Politisch tut sich etwas. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach künftig eine einmalige Führerscheinkontrolle bei Übergabe des Dienstwagens ausreichen soll – es sei denn, es besteht ein "konkreter Anlass" für eine erneute Prüfung. Die Bundesregierung unterstützt den Bürokratieabbau und hat den Entwurf bereits in den Bundestag eingebracht.
Gesetzentwurf soll entlasten – Kritik wächst
Der Vorschlag ist trotzdem umstritten. Polizeigewerkschaft, Dekra und die Verkehrsunfall-Opferhilfe warnen vor einem Sicherheitsrisiko, sollte die regelmäßige Kontrolle wegfallen. Selbst der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM), der die Entlastung eigentlich begrüßen müsste, lehnt den Entwurf in dieser Form ab: Der Begriff "konkreter Anlass" sei zu unbestimmt und schaffe eher neue Unsicherheit als weniger Aufwand. Kritiker verweisen zudem auf die USA, wo regelmäßige Kontrollen die Zahl der Verstöße ohne gültige Fahrerlaubnis deutlich gesenkt haben sollen.
Solange das Gesetz nicht verabschiedet ist – und offen bleibt, ob und wann das passiert –, bleibt die bewährte Praxis der sicherste Weg: regelmäßige, dokumentierte Kontrollen, ein klarer Überlassungsvertrag mit den Fahrern und eine jährliche UVV-Unterweisung. Digitale Tools zur Führerscheinkontrolle sparen dabei Zeit und liefern im Ernstfall die nötigen Nachweise auf Knopfdruck.
Bis zu 1 Million Euro: Diese Strafen drohen
- Versäumte UVV-Fahrerunterweisung: Bußgeld bis zu 10.000 Euro
- Unterlassene Führerscheinkontrolle: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
- Delegation an eine ungeeignete Person (Organisationsverschulden): Haftstrafe oder Bußgeld bis zu 1 Million Euro
- Wiederholt erfolglose Fahrerermittlung: Fahrtenbuchauflage für die gesamte Flotte
Der Gesetzentwurf im Überblick
Ziel: Einmalige Führerscheinkontrolle soll künftig genügen, sofern kein konkreter Anlass für eine erneute Prüfung besteht
Status: Gesetzentwurf des Bundesrats (Drucksache 21/1386), von der Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet
Kritik: DPolG, Dekra und Verkehrsunfall-Opferhilfe warnen vor Sicherheitsrisiken; auch der BBM fordert Nachbesserung, weil der Begriff "konkreter Anlass" nicht klar definiert ist
Praxis-Tipp: Bis zur endgültigen Verabschiedung bleibt die regelmäßige, dokumentierte Kontrolle die rechtlich sicherste Variante








