Neue Verkehrsregeln in der Schweiz Bald rechts überholen erlaubt?

Schweiz Foto: Matthias Rathmann

Um den Straßenverkehr sicherer und flüssiger zu machen, hat die Schweizer Regierung neue Regeln vorgeschlagen.

Geplant ist unter anderem, auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren zu erlauben, außerdem soll das Bilden einer Rettungsgasse zur Pflicht werden. Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen mit einem Wohnwagen oder Pferdeanhänger sollen künftig mit Tempo 100 statt 80 unterwegs sein dürfen. Bei entsprechender Beschilderung können Radfahrer demnach bald auch bei roter Ampel nach rechts abbiegen. Der Regierungsentwurf wird bis Ende Januar von Kantonen, Parteien, Kommunen und anderen Interessengruppen geprüft.

Die Legalisierung des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen bedeute keinesfalls, dass damit das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt werde, erläutert die Berner Regierung. „Freigegeben wird lediglich das vorsichtige Rechtsvorbeifahren an Autos, die auf der Überholspur langsamer unterwegs sind“, heißt es in der Mitteilung. Auf diese Weise könne die Straßenfläche besser genutzt und Fahrstreifenwechsel reduziert werden, „was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt“.

Rettungsgasse bilden wird Pflicht

Da bei Unfällen auf Autobahnen die Rettungsdienste oft Mühe hätten, zwischen den stehenden Autos hindurch zum Unfallort zu gelangen, soll die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse rechtlich verankert werden. Das gilt auch für das Reißverschlussprinzip bei der Zusammenführung von Fahrspuren. Das Verbot, auf Raststätten des Nationalstraßennetzes Alkohol zu verkaufen und auszuschenken, wird aufgehoben. Auf Rastplätzen soll es aber weiterhin bestehen bleiben.

Bei einem mehrjährigen Versuch in Basel hat sich das Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer bei roter Ampel der Regierung zufolge bewährt und soll deshalb jetzt ins Verkehrsrecht aufgenommen werden. Erhöht werden soll auch die Sicherheit von Kindern als Verkehrsteilnehmer mit der geringsten Erfahrung: Wenn der Entwurf komplett umgesetzt wird, dürfen sie im Grundschulalter auf dem Bürgersteig Fahrrad fahren.