Parken an Ladesäulen Regel-Wirrwarr

Ladesäule 2022 Foto: ADAC

Die Nutzung öffentlicher Ladesäulen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Entsprechend sollte man sich in fremden Städten besser genau informieren, was gilt.

Ladeparkplätze für Elektroautos unterliegen in Deutschland speziellen Nutzungsregeln, die regional jedoch unterschiedlich ausfallen. Wie eine Umfrage des Automobilclubs ADAC bei den Straßenverkehrsbehörden in den 16 Landeshauptstädten zeigt, herrscht bundesweit ein gewisses Durcheinander. So zeigten sich Unterschiede bei zum Teil zudem missverständlichen Beschilderungen oder den Regeln zu Park- und Ladezeiten.

Während zum Beispiel in fünf untersuchten Städten an Ladestationen Elektrofahrzeuge aller Art parken dürfen, müssen in den restlichen elf Städten die Fahrzeuge ein E-Kennzeichen aufweisen. Speziell in Erfurt und Schwerin gibt es Regelungen, dass in den Nachtstunden E-Parkplätze auch von Autos mit Verbrenner genutzt werden dürfen. In fünf Städten darf hingegen nur geparkt werden, wenn gleichzeitig geladen wird. In 14 Städten wird zudem das Parken mit Laden zeitlich limitiert. Innerhalb einer Stadt können die zeitlichen Einschränkungen abhängig von der Ladesäulenart unterschiedlich ausfallen. In München beträgt das Limit an Schnelladesäulen eine Stunde, an Normalladestationen hingegen vier Stunden.

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Kritisiert wurde vom Automobilclub außerdem, dass die zusätzlich zum blauen P-Schild angebrachten Beschilderungen nicht immer zielführend seien. So dürfen beim Zusatzzeichen "Fahrzeug mit Stecker" nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen dann aber nicht zwangsläufig laden. Beim Zusatzzeichen „Während des Ladevorgangs“ bleibt wiederum offen, was als Ladevorgang verstanden wird. Hier stellt sich etwa die Frage, ob die Regelung auch gilt, wenn die Batterie bereits voll ist, der Parkvorgang jedoch weiter anhält. Der ADAC fordert deshalb einheitliche Regeln fürs Laden und Parken sowie unmissverständlich formulierte Regelungen und klar verständliche Ausschilderungen.