Recht: Jobrad-Leasing Raten vom Krankengeld zahlen

Foto: Jobrad

Gerade in Großstädten hat sich das Jobrad als Alternative zum Dienstwagen bewährt. Die Regelung hat aber Fallstricke für Arbeitnehmer.

Erkrankte Arbeitnehmer müssen die Leasingraten für ein Dienstrad selbst zahlen. Einem Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zufolge braucht der Arbeitgeber die Kosten für ein per Lohnumwandlung finanziertes Fahrrad nicht zu übernehmen, wenn der Arbeitnehmer langfristig ausfällt und Krankengeld bezieht.

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Geklagt hatte ein Angestellter, dem der Arbeitgeber im Rahmen des "Job-Rad-Modells" zwei Fahrräder überlassen hatte. Als der Mann erkrankte, blieben nach Ende der Lohnfortzahlung die Leasingraten offen. Nach der Genesung zog der Arbeitgeber den Betrag vom Gehalt des Angestellten ab. Zu Recht, wie das Gericht befand. Der Abschluss des Leasingvertrags gehe auf die Initiative des Arbeitnehmers zurück, ein von ihm ausgewähltes Fahrrad zu leasen. Auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit bleibe das Fahrrad in seinem Besitz. Damit habe er weiterhin die Nutzungsmöglichkeit, wodurch die Verpflichtung zur Gegenleistung – in diesem Fall das Zahlen der Leasingrate - bestehen bleibe. Der Arbeitnehmer finanziere die Nutzung des Fahrrads faktisch aus seinem Einkommen selbst, heißt es vom Gericht. (Az.: Az. 8 Ca 2199/22)