Rückfahrkamera Ohne Hilfslinien ist der Neuwagen mangelhaft

Foto: Kia

Zeigt eine Rückfahrkamera keine Hilfslinien, obwohl der Hersteller dies im Prospekt verspricht, so ist der Neuwagen mangelhaft: Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.

Ist ein Neuwagen mangelhaft, kann der Käufer verschiedene Gewährleistungsansprüche geltend machen. Darunter auch die Nacherfüllung durch Reparatur oder Lieferung einer einwandfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert sie der Verkäufer, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Als ein Sachmangel gilt auch das Fehlen einer vom Verkäufer zugesicherten Beschaffenheit des Kaufobjekts. Dies kann bei einem Pkw eine fehlende Ausstattung sein.

In dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall ging es um fehlende Hilfslinien in der Rückfahrkamera (Az.: 28 U 60/14). Wie der DAS Rechtsschutz berichtet, bestellte ein Unternehmen einen Firmenwagen samt allen verfügbaren Parkhilfen: Eine Rückfahrkamera für 335 Euro netto, einen Park-Assistenten für gut 600 Euro und für 2.200 Euro netto ein Infotainment-System, das der Kamera als Bildschirm diente und. Im Prospekt versprach der Hersteller, dass sich der Kunde an Hilfslinien auf dem Bildschirm orientieren könne. Dummerweise funktionierte die Kamera nur bei eingeschaltetem Radio, Linien fehlten ganz. Der Händler verweigerte eine Nachbesserung, da der Umbau der gesamten Elektronik tausende Euro koste. Stattdessen bot er einen Servicegutschein über 200 Euro an. Das Gericht gab dem Kunden Recht: Nachdem er erkennbar so viel Wert auf die Rückfahrhilfen legte, müssten sie auch funktionieren.