Steuerfreies Jobticket und Dienstrad Pendeln zum Nulltarif

Foto: Hans-Dieter Seufert

Seit 2019 ist die Überlassung von Dienstfahrrädern steuerfrei. Außerdem kommt das steuerfreie Jobticket wieder zurück.

Bis Ende 2018 wurden Arbeitnehmer mit Dienstfahrrad so behandelt wie ihre Kollegen mit Firmenwagen: Die private Nutzung des Rades musste mit ein Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Januar 2019 entfiel diese pauschale Besteuerung. Damit wollte die Bundesregierung Anreize für Unternehmen und Arbeitnehemer schaffen, auf die klimafreundliche Fortbewegungsart zu setzen.

Von der Regelung profitieren nicht nur normale Fahrräder, sonder auch E-Bikes und Pedelecs. Sie dürfen nicht nur betrieblich oder für den Arbeitsweg eingesetzt werden, sondern auch für private Fahrten.

Laut dem Pressedienst Fahrrad betrifft der vom Bundestag gefasste Beschluss aber nur Räder, die Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ (Neufassung § 37 Nr. 3 EStG) überlässt. Steht also beispielsweise eine Gehaltserhöhung an, kann der Chef seinem Angestellten stattdessen ein E-Bike überlassen. Das Gehalt bleibt also gleich und der Kollege darf künftig steuerfrei radeln. Ähnliches gilt für Zuzahlungen zur Kita oder andere Geschenke des Arbeitgebers: Das Gehalt muss gleichbleiben, die Zahlung sozusagen obendrauf kommen. Alle anderen Radler mussten die private Nutzung im Jahr 2019 monatlich mit 0,5 Prozent und seit 2020 mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Bikes versteuern

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung die weitere Verbreitung von Elektro- und Hybridfahrzeugen vorantreiben. Ein weiterer wichtiger Baustein dabei ist die halbierte Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridautos. Für Autos, die 2019 angeschafft wurden, galten 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils. 2020 reduziert sich die Dienstwagensteuer für E-Autos und Plug-in Hybride auf 0,25 Prozent.

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Doch nicht nur die individuelle Mobilität mit Fahrrad und Auto soll umweltfreundlicher werden, auch öffentliche Verkehrsmittel sieht die Bundesregierung als wichtige Mobilitätslösung. Ab 2019 wird deswegen das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt. So sollen Pendler animiert werden, anstelle des eigenen Fahrzeugs vermehrt auf Bus und Bahn umzusteigen.

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