Urteil Arbeitsunfall auf Privatfahrt

Kracht es auf einer Privatfahrt, kann dies unter Umständen als Arbeitsunfall gelten. Foto: Thomas Küppers

Ein Arbeitnehmer holte sein Privatfahrzeug in der Pause aus der Werkstatt ab. Auf dem Weg zum nächsten Einsatzort, wohin er mit einem Kollegen fuhr, wollte er es zu Hause abstellen. Unterwegs kam es zu einem Unfall, bei dem sich der Arbeitnehmer verletzte. Der Fall landete vor dem Landessozialgericht Essen, das klären sollte, ob es sich dabei um einen versicherten Arbeitsunfall gehandelt hatte – mit den damit verbundenen Leistungen der Berufsgenossenschaft. Die Richter entschieden, dass die Fahrt zum Unfallzeitpunkt in sachlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhing. Sprich, er hätte die Fahrt auch ohne den privaten Teil gemacht. Es spiele keine Rolle, dass er ein Stück der Strecke mit dem abgeholten Fahrzeug zurückgelegt hat. Es handele sich um einen Arbeitsunfall (Az.: L 15 U 11/09).