Urteil Rettung kostet Opfer nichts

Rettungseinsatz, unfallopfer

Eine Autofahrerin kam von der Straße ab, das Auto überschlug sich, sie wurde hinausgeschleudert und verletzte sich lebensgefährlich. Die zur Hilfe geeilten Rettungskräfte suchten den Unfallort in einem Umkreis von 700 Metern nach weiteren Personen ab. Nach mehreren Stunden wurde die Suche abgebrochen. Da die Fahrerin von Beifahrern gesprochen habe, es aber gar keine gab, verklagte der Rettungsdienst die Frau auf Zahlung der Einsatzkosten (1.400 Euro). Das lehnte das Amtsgericht Biedenkopf (Hessen) ab. Rettungskräfte müssten alles unternehmen, um mögliche weitere Unfallopfer zu finden. Die Kosten solcher Suchaktionen dürften nicht demjenigen in Rechnung gestellt werden, der dafür nicht verantwortlich sei. Die Fahrerin habe aufgrund ihrer Verletzungen keine wissentlichen oder gesteuerten Aussagen machen können (Az.: 50 C 607/05).