Verkehrssünden im Ausland Das kann teuer werden

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Verkehrssünden im Ausland können teuer werden. Darauf weist der ADAC hin und empfiehlt, sich auch in den Osterferien strikt an die Vorschriften des Reiselandes zu halten. Denn schon relativ harmlose Verstöße werden in vielen Ländern mit höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Auch gibt es in manchen Ländern im Vergleich zum Vorjahr Änderungen.

So hat die Niederlande ihre Bußgelder für Drängeln und zu schnelles Fahren um bis zu 40 Prozent erhöht. Wer mit 20 km/h zu viel erwischt wird, zahlt mindestens 155 Euro, über 50 km/h Überschreitung werden mit 510 Euro Bußgeld bestraft. Besonders teuer ist ein Vergehen in Norwegen. Zu schnelles Fahren kostet mindestens 465 Euro, ebenso wie das Überfahren einer roten Ampel. Ab 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind 1.500 Euro fällig. Noch teurer ist in Sachen Tempoüberschreitung nur Österreich, dort müssen für über 50 km/h Überschreitung 2.180 Euro bezahlt werden.

Strafgebühren werden seit 2010 EU-weit eingezogen

Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern wird in einigen Ländern auch sehr teuer. Die Polizei in Dänemark verlangt Bußgeld bis zu einem Monatsgehalt, in Finnland sind mindestens 15 Tagessätze zu zahlen. Besonders aufpassen müssen Fahrer in Schweden: Schon ab 0,2 Promille kann einem neben einem hohen Bußgeld auch eine Haftstrafe drohen, mindestens 770 Euro werden zudem vom Staat kassiert. In Italien wird das Auto bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille sofort sichergestellt und, sofern der Besitzer selbst hinterm Steuer saß, enteignet und zwangsversteigert. Wer in Spanien mehr als 1,2 Promille hat und dabei 60 km/h zu schnell fährt, riskiert gar eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten.

In anderen Ländern wie Österreich, Ungarn oder Griechenland entscheiden Polizisten vor Ort, wie hoch das Bußgeld ausfällt – sie haben einen entsprechenden Ermessensspielraum. Es kann sich durchaus lohnen, die Strafe sofort zu bezahlen. Günstiger ist es aber auf jeden Fall, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Denn schon seit Oktober 2010 werden nicht bezahlte Bußgelder über 70 Euro inklusive Verfahrensgebühr aus allen 26 EU-Ländern auch in Deutschland eingezogen.