Vorfahrt

Foto: Skoda

Die einfachste Vorfahrtsregel ist rechts vor links. Doch es gibt eine Reihe weiterer Vorschriften, die nicht jedem Fahrer geläufig sind. Zum Beispiel, dass Fußgänger auf Zebrastreifen nicht zwangsläufig Vorrang haben.

Der Fußgänger muss den Zebrastreifen erkennbar nutzen wollen, erst dann müssen Autofahrer vom Gas und dürfen nicht mehr die zugelassene Höchstgeschwindigkeit fahren. Das hat der Stuttgarter Senat entschieden und damit der gängigen Annahmen widersprochen, dass Fußgänger am Zebrastreifen uneingeschränkt Vorrang haben. Das Vorfahrtsrecht ist bei Fußgängern und vor allem bei Autofahrern kein Freifahrtschein.