Was tun wenn der Flug ausfällt? Fluggastportale im Vergleich

Foto: Flughafen Tegel

Fluggastportale treiben für ihre Nutzer Geld für verspätete oder ausgefallene Flüge ein. Sie sollten für Betroffene aber nicht immer erste Wahl sein.

Wer nicht selbst um seine Fluggastrechte kämpfen will, kann sich an einen Online-Dienstleister wenden. Doch nicht alle Portale sind uneingeschränkt empfehlenswert, wie die Stiftung Warentest herausgefunden hat. Die Verbraucherschützer haben die sechs bekanntesten Anbieter geprüft, lediglich einer erhielt die Note "gut".

Testsieger wurde das Portal "Compensation2Go", ein sogenannter Sofortentschädiger. Er kauft dem Passagier seine Ansprüche ab und zahlt nach Abzug einer Provision (im Schnitt zwischen rund 30 und gut 40 Prozent) sofort. Anschließend versucht er, dass Geld bei der Fluggesellschaft einzutreiben. Der Sofortentschädiger trägt also das Risiko und wählt entsprechend streng aus, welche Ansprüche er überhaupt ankauft. Beim Testsieger fielen vor allem die schnelle Zahlung, das gute Informationsangebot und ein präziser Entschädigungsrechner auf.

Alternativ gibt es im Internet Fluggastportale mit Inkassoverfahren. Diese versuchen, die Forderung im Auftrag des Kunden bei der Fluggesellschaft einzutreiben, notfalls vor Gericht. Im Erfolgsfall kassieren sie dafür zwischen 24 und 52 Prozent der Entschädigung. Der Nutzer erhält das Geld also erst später, teilweise erst nach mehr als einem Jahr. Testsieger in dieser Kategorie wurde "EUClaim" mit der Note "befriedigend".

Verbesserungsbedarf sehen die Tester bei vielen Portalen vor allem in Sachen Preistransparenz. So wird dem Nutzer nicht immer eindeutig klar, wie viel er von seinen Forderungen an das Fluggastportal abgeben muss, etwa weil mit Netto- statt Bruttopreisangaben gearbeitet wird. Bei einigen Portalen ist die Summe auch davon abhängig, ob und welcher Rechtsweg beschritten werden muss. Nicht zuletzt verlangen einige Portale unnötig umfassende persönliche Angaben von ihren Nutzern.

Die Stiftung rät von Ausfällen oder Verspätungen betroffenen Fluggästen generell, sich zunächst einmal selbst an die Fluggesellschaft zu wenden. In vielen Fällen zahlt diese anstandslos – Provision oder Abschläge fallen dann gar nicht erst an. Falls der Selbstversuch scheitert, können Portale immer noch eine Alternative sein.